Die AGG-Beschwerdestelle
Die AGG-Beschwerdestelle ist eine formelle Stelle auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Sie nimmt Beschwerden wegen Diskriminierung aufgrund eines oder mehrerer schützenswerter Merkmale nach dem AGG entgegen, prüft diese und gibt, im Falle eines nach dem AGG als Diskriminierung eingestuften Falls, Empfehlungen zu Sanktionen und Maßnahmen an verantwortliche Stellen weiter.
Die AGG-Beschwerdestelle ist dabei ausschließend prüfend tätig. Aus diesem Grund kann es ratsam sein, sich vorher und während des laufenden Prozesses Unterstützung bei den Anlauf- und Beratungsstellen der HAW Hamburg zu suchen.
Die AGG-Beschwerdestelle arbeitet vertraulich und schweigepflichtig. Zur Prüfung des Sachverhaltes kann die AGG-Beschwerdestelle weitere Anlauf- und Beratungsstellen zu diesem Fall heranziehen.
Wer hat das Recht sich zu beschweren?
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Alle Studierenden, Beschäftigten sowie Doktorand*innen der HAW Hamburg haben das Recht Beschwerde wegen Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt bei der AGG-Beschwerdestelle einzureichen.
Weiterhin haben folgende Personengruppen ein Beschwerderecht: Lehrbeauftragte, Unterrichtstutor*innen, Gastprofessor*innen, Ehrensenator*innen, Seniorprofessor*innen, Professor*innen im Ruhestand, HAW-Beschäftigte im Ruhestand, Gasthörer*innen, Mitglieder des Hochschulrats und externe Mitglieder in Berufungsausschüssen.
Außerdem haben Dritte das Recht sich zu beschweren, wenn sie auf dem Hochschulgelände Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt erlebt haben. Als Dritte gelten bspw. das Reinigungs- und Sicherheitspersonal, Besucher*innen von Veranstaltungen oder Mitarbeitende des Studierendenwerks Hamburg.
Aus welchen Gründen kann ich mich beschweren?
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Das AGG ist bei Diskriminierung aufgrund folgender schützenswerter Merkmale gültig:
- ethnische Herkunft, rassistische und antisemitische Zuschreibungen
- geschlechtliche Identität (umfasst auch z. B. trans* und inter* Personen)
- Religion oder Weltanschauung (umfasst auch Nichtzugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung)
- Behinderung und chronische Krankheiten (dauerhaft, sichtbar und unsichtbar, z. B. Sinnes- oder Mobilitätsbeeinträchtigung, chronisch-somatische Erkrankungen, Teilleistungsstörungen,psychische Erkrankung)
- Lebensalter
- sexuelle Orientierung
Wichtig: Weitere Diskriminierungsgründe haben keine rechtlichen Konsequenzen nach dem AGG. Betroffene können sich dennoch zwecks Unterstützung und Lösungsfindung an die Anlauf- und Beratungsstellen der HAW Hamburg wenden.
Wo kann ich mich beschweren?
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Studierende wenden sich mit Ihrer Beschwerde bitte per Mail an:
aggbeschwerdestelle.studierende (at) haw-hamburg (dot) de
Beschäftigte schicken bitte ihre Beschwerde an:
aggbeschwerdestelle.beschaeftigte (at) haw-hamburg (dot) de
Wie reiche ich die Beschwerde ein?
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Bitte richten Sie ihre Beschwerde schriftlich per Mail an die zuständige AGG-Beschwerdestelle. Die Beschwerde soll das vorgefallene Geschehen umfassend darstellen und mögliche Zeug*innen und Beweise aufführen. Zudem soll möglichst mitgeteilt werden, welche anderen Personen bereits über die Vorfälle informiert wurden und ob bereits Maßnahmen eingeleitet wurden. Gerne können Sie dafür folgende Vorlage nutzen.
Ist die schriftliche Einrichtung einer Beschwerde nicht möglich, kann die Beschwerde mündlich zur Niederschrift bei der Beschwerdestelle erklärt werden.
Die Beschwerde führende Person kann die Beschwerde nach dem AGG jederzeit zurückziehen oder eine Aussetzung des Beschwerdeverfahrens beantragen.
Wichtig: In Fällen von Gefahr im Verzug sind alle Anlauf- und Beratungsstellen verpflichtet, auch gegen den Willen von Ratsuchenden im Sinne der Gefahrenabwehr tätig zu werden (bspw. Anzeigen bei der Polizei, Informieren des Präsidiums).
Wichtig: Die Beschwerde ist nicht an eine Form oder Frist gebunden. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie eine Entschädigung oder Schadenersatz nach § 15 Entschädigung und Schadensersatz Abs. 1 oder 2 des AGG Gebrauch machen wollen. Hier ist eine Frist von zwei Monaten einzuhalten.
Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?
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Das Beschwerdeverfahren der HAW Hamburg besteht (je nach Fall) aus bis zu vier Elementen:
- Einreichen der Beschwerde bei der AGG-Beschwerdestelle: Die Beschwerde ist schriftlich zur Niederschrift bei der AGG-Beschwerdestelle einzureichen.
- Prüfung der Beschwerde durch die Beschwerdestelle: Die Beschwerdestelle ermittelt, ob der Sachverhalt eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darstellt.
- Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Stuft die Beschwerdestelle den Sachverhalt als diskriminierend ein, gibt sie das Ergebnis sowie eine Vorgehensempfehlung an zuständige Funktionsträger*innen (z.B. dienstvorgesetzte Person, Präsidium, Dekan*innen) weiter. Die empfohlenen Maßnahmen und Sanktionen dienen als Orientierung für die Umsetzung von Maßnahmen und Sanktionen durch die Funktionsträger*innen. Die beschwerdeführende Person wird ebenfalls über das Ergebnis der Prüfung informiert.
- Interne Evaluation des Beschwerdevorgangs
Wichtig: Die Beschwerde ist nicht an eine Form oder Frist gebunden. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie eine Entschädigung oder Schadenersatz nach § 15 Entschädigung und Schadensersatz Abs. 1 oder 2 des AGG Gebrauch machen wollen. Hier ist eine Frist von zwei Monaten einzuhalten.