Ihr Bibliotheksausweis
Erstanmeldung zur Bibliotheksnutzung
Um die HAW-Bibliotheken zu nutzen und insbesondere um unsere Medien auszuleihen, melden Sie sich bitte für die Bibliotheksnutzung an, dazu:
- Füllen Sie das Formular der Online-Anmeldung aus und schicken es ab. Wenn Sie keinen Zugang zum Internet haben, können Sie das Antragsformular auch direkt vor Ort in einer der Fachbibliotheken ausfüllen.
- Kommen Sie in einer der Fachbibliotheken vorbei und zeigen Sie
- entweder Ihren Personalausweis
- oder Ihren Reisepass und eine Meldebestätigung vor.
- Als Angehörige*r der HAW Hamburg bringen Sie bitte Ihre Chipkarte mit, sofern Ihnen eine Chipkarte ausgestellt wurde. Wenn Sie keine Chipkarte erhalten (ab dem 01.04.2024 werden keine Chipkarten mehr an neue Studierende ausgegeben, s.a. die Hochschulinfos zu der Chipkarte), bringen Sie bitte einen Nachweis, dass Sie an der HAW Hamburg immatrikuliert bzw. beschäftigt sind. Als Alumni der HAW Hamburg bringen Sie bitte Ihre AlumniCard mit.
Wenn Sie Anspruch auf Ermäßigung haben, bringen Sie bitte auch den entsprechenden Nachweis mit.
Im Alter zwischen 16 und 18 Jahren bekommen Sie einen Bibliotheksausweis, wenn Sie zusätzlich eine ausgefüllte und von den Eltern unterschriebene Einwilligungserklärung mitbringen. Das Formular kann hier runtergeladen werden: Einwilligungserklärung
Bibliotheksausweis
Folgende Karten dienen nach der Erstanmeldung beim HIBS als Bibliotheksweis:
HAW-Chipkarte
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Bei den Angehörigen der HAW Hamburg, die eine Chipkarte erhalten haben, dient diese als Bibliotheksausweis. Zuvor müssen Sie sich lediglich einmalig für die Nutzung der HAW-Bibliotheken anmelden, um die Chipkarte als Bibliotheksausweis von uns freischalten zu lassen. Mehr dazu weiter oben unter Erstanmeldung zur Bibliotheksnutzung.
Aktueller Hinweis: Ab dem 01.04.2024 werden keine Chipkarten mehr an neue Studierende herausgeben, s.a. die Hochschulinfos zu der Chipkarte. Die vorhandenen Chipkarten werden weiterhin als Bibliotheksausweise benutzt! Dies gilt sowohl für die bereits als Bibliotheksausweis freigeschalteten Chipkarten als auch für die, die Sie bei uns für die Bibliotheksnutzung noch freischalten werden.
HAW-Angehörige ohne Chipkarte erhalten von uns einen HIBS-Bibliotheksausweis. Auch in diesem Fall ist eine einmalige Erstanmeldung zur Bibliotheksnutzung erforderlich.
AlumniCard
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Seit dem Wintersemester 2009/2010 können alle Alumnis der HAW Hamburg ihre AlumniCard als Bibliotheksausweis nutzen. Zur Freischaltung für die Bibliotheksnutzung kommen Sie bitte einfach in einer der Fachbibliotheken mit Ihrer AlumniCard und Ihrem Personalausweis bzw. Ihrem Reisepass (mit einer Meldebestätigung) vorbei. Falls Sie bereits einen Bibliotheksausweis bei uns haben/hatten oder Ihre Chipkarte für die Bibliotheksnutzung freigeschaltet war, bringen Sie bitte diesen/diese ebenfalls mit.
Weitere Infos zur AlumniCard
Die für die Nutzung der HAW-Bibliotheken freigeschaltete AlumniCard berechtigt nicht zur Nutzung der anderen Hamburger wissenschaftlichen Bibliotheken.
HIBS-Bibliotheksausweis
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Wenn Sie keine HAW-Chipkarte und keine AlumniCard haben, bekommen Sie von uns nach der
Erstanmeldung zur Bibliotheksnutzung einen HIBS-Bibliotheksausweis. Die notwendigen Schritte für die Erstanmeldung finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Entleihungen bei anderen Hamburger Bibliotheken
Durch die Entrichtung der Mitgliedschaftsgebühr (Jahres- oder Monatsgebühr) beim HIBS, sind Sie berechtigt auch in folgenden wissenschaftlichen Bibliotheken in Hamburg für den gleichen Zeitraum kostenlos Medien zu entleihen (ggf. benötigen Sie hierfür einen Bibliotheksausweis der jeweiligen Bibliothek):
Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) Hamburg
Universitätsbibliothek (TUB) der Technischen Universität Hamburg
Gebühren für einen Bibliotheksausweis
Bibliotheksausweis mit Ermäßigung | |
Studierende staatlicher Hochschulen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wissenschaftliches Personal staatlicher Hamburger Hochschulen, Studierende und wissenschaftliches Personal der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie in Hamburg, Alumni der HAW-Hamburg | 0,00 Euro |
Auszubildende sowie Schüler*innen, die einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung an einer Berufsfachschule anstreben | 0,00 Euro |
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder am Freiwilligen Sozialen Jahr sowie Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe für die Dauer von zwölf Monaten (Jahresausweis) | 5,00 Euro |
Folgende Nachweise sind für eine Ermäßigung vorzulegen:
Chipkarte der HAW Hamburg |
Studentenausweis einer staatlichen Hochschule Deutschlands |
Mitarbeiterausweis der HAW Hamburg |
AlumniCard der HAW Hamburg |
Nachweis eines sonstigen Ermäßigungsgrundes, wie z.B. Dienstbescheinigung/Arbeitsvertrag einer Staatlichen Hamburger Hochschule, Bezug staatlicher Leistungen nach SGB II (ALG II) und SGB XII, Beschäftigung im Ausbildungsverhältnis, Schülerausweis, Bescheinigung der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst oder am Freiwilligen Sozialen Jahr |
Bibliotheksausweis ohne Ermäßigung
Jahresausweis | 30,00 Euro |
Halbjahresausweis | 18,00 Euro |
Monatsausweis | 10,00 Euro |
Jahresausweis für juristische Personen | 120,00 Euro |
Bitte begleichen Sie die Gebühren mit einer EC-Karte.
Verlängerung der Mitgliedschaft beim HIBS
Bibliotheksausweise ohne Ermäßigung gelten je nach Preis ein Jahr, ein halbes Jahr oder einen Monat. |
Ermäßigte Bibliotheksausweise werden in der Regel für ein Jahr ausgestellt. |
Erstmalig ausgestellte Bibliotheksausweise für Studierende der HAW Hamburg bzw. erstmalig freigeschaltete Chipkarten für HAW-Studierende gelten 4 Jahre. Danach können Sie unter Vorlage einer gültigen Chipkarte um ein Jahr verlängert werden. |
Bei AlumniCards gilt die Freischaltung für die Nutzung jeweils ein Jahr. Zur Verlängerung der Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr legen Sie bitte Ihre AlumniCard sowie Ihren Personalausweis bzw. Ihren Reisepass (mit einer Meldebestätigung) erneut in einer der Fachbibliotheken vor. |
Erinnerungsmail
Wir erinnern Sie an den Ablauf Ihrer Mitgliedschaft automatisch per E-Mail, damit Sie sie rechtzeitig verlängern können. Dafür muss uns natürlich Ihre aktuelle E-Mail-Adresse vorliegen. Zur Verlängerung der Mitgliedschaft kommen Sie bitte in Ihrer Fachbibliothek mit den entsprechenden Nachweisen vorbei. Die notwendigen Dokumente und die eventuell fälligen Gebühren für die Verlängerung sind im Normalfall dieselben wie bei der Erstanmeldung.