Leistungsanrechnungen / Äquivalenzverfahren
Anerkennung von Leistungen, die an anderen Ausbildungsstätten oder durch Praxisphasen erbracht wurden
Für Leistungen, die an anderen Hochschulen oder Ausbildungsstätten, oder durch Praxisphasen erbracht wurden, ist ein Antrag auf Leistungsanrechnung zu stellen. Hierunter fallen z.B. Vorstudium, Gaststudium, Praktika o.ä.
Bachelor
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Studierende des ersten Semesters, die schon Leistungen an einer anderen Hochschule oder Ausbildungsstätte erbracht haben, können einen Antrag auf Anerkennung stellen. Die schon erbachten Leistungen sollten in Umfang, Inhalt und Niveau dem Studium an der HAW und dem Curriculum des jeweiligen Studiengangs entsprechen. Über die Anerkennung dieser Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Master
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Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die in ihrem Bachelorstudium weniger als 210 Leistungspunkte erworben haben, können die fehlenden Leistungspunkte über den Nachweis vergleichbarer Leistungen aus der Berufspraxis, aus Praktika oder aus freiberuflicher Tätigkeit erbringen. Über die Anerkennung der nicht in einem Studium erbrachten Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Nicht im Studium erbrachte Leistungen dürfen maximal die Hälfte der Studienleistungen ersetzen. Sollten keine vergleichbaren Leistungen vorliegen, müssen die fehlenden Leistungspunkte aus den Angeboten des jeweiligen Bachelor- oder Masterstudiums am Department Design der HAW Hamburg nachgeholt werden. Der Zulassungsbescheid ergeht unter der Bedingung, dass die erforderlichen 210 Leistungspunkte bis zum Ende des zweiten Mastersemesters nachgewiesen werden. Für die Aufhebung der Rückmeldesperre für das dritte Mastersemester ist ein Nachweis über die zusätzlich erbrachten 30 Leistungspunkte erforderlich. Die Nachweise sind ohne Note und als "Vorleistung" auf dem ausgefüllten Anerkennungsformular zu deklarieren, dem Antrag beizufügen und dem zuständigen Prüfungsausschussmitglied (Kontakte siehe rechs) vorzulegen.
Praktika (Out of College)
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An der HAW Hamburg ist Curricular kein Pflichtpraktikum vorgesehen. Jedoch sieht die Prüfungsordnung ausdrücklich das Austauschmodul „Out of College“ vor, mit dem sich die Studierenden ein Praktikum als Teil ihres Designstudiums anerkennen lassen können. (siehe Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung Abs. 2 §4). Nach dem Praktikum ist ein Anerkennungsformular auszufüllen und dem zuständigen Prüfungsausschussmitglied (Kontakte siehe unten) vorzulegen. Studierende des Studiengangs Kommunikationsdesign sind gehalten, nach der ersten Modulprüfung und vor dem Beginn des Praktikums mit der Professorin bzw. dem Professor des gewählten Studienschwerpunktes die Praxisphase zu besprechen. Diese haben das Praktikum auf dem Anerkennungsformular zu bestätigen und zu benoten, bevor es dem zuständigen Prüfungsausschussmitglied vorgelegt wird.
Wechsler
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Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die als Wechsler ihr Studium an der HAW weiterführen, stellen mit dem Studienbeginn einen Antrag auf die formale Anerkennung ihrer Leistungen, die an der vorhergehenden Hochschule erbracht wurden.
Austauschmodul
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Die Studierenden am Department Design der HAW dürfen Module anderer Designstudiengänge des Departments belegen und sich diese anrechnen lassen (siehe Fachspezifische Prüfungs- und Studienordnungen Abs. 3 §7 (1) und (2)). Es können bis zu zwei Austauschmodule anerkannt werden. Die Nachweise (Scheine) der belegten Lehrveranstaltungen sind ausreichend. Es ist kein Äquivalenzverfahren notwendig.
Ablauf
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- Antrag anhand der Leistungsnachweise der fremden Hochschule vollständig ausfüllen. (Für die Bearbeitung der PDF-Formulare empfiehlt sich die kostenlos bereitgestellte Version des Adobe Acrobat. Alternativ nutzen Sie einen Hochschulrechner mit vorinstalliertem Adobe Acrobat Pro DC)
- Ausgedruckten und unterschriebenen Antrag sowie die Leistungsnachweise beimzuständigen Prüfungsausschussmitglied vorlegen.
- Der Prüfungsausschuss entscheidet über eine Anerkennung als Äquivalenz nachden Leistungen am Department Design der HAW Hamburg.
- Sollte ein Fachdozent hinzugezogen werden, so muss der Antragsteller mit denUnterlagen beim entsprechenden Dozenten vorstellig werden.
- Abschließend bestätigt dann der Prüfungsausschuss die anzurechnendenLeistungen und leitet das Antragsformular (mit Kopien der Leistungsnachweise)an das Fakultätsservicebüro weiter.
Zuständige Kontaktpersonen
Illustration
Prof. Alexandra Kardinar
Kommunikationsdesign
Prof. Linn Schröder
Mode-/Kostüm-/Textildesign
Prof. Reinhard von der Thannen
Internationale Anerkennungen
Prof. Sven Vogel
Bekleidung - Technik und Management
Prof. Stefanie Bahlmann