Prüfungen
Neben den hier aufgeführten allgemeinen Informationen finden Sie aktuellen Termine, Formulare auf den jeweiligen Studiengangsseiten für Studierende.
Bachelor-Modulprüfungen 1 & 2 (Illu & KoDe)
Prüfungsablauf im Studium
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Der Studienablauf wird in der Prüfungs- und Studienordnung geregelt. Im Modulplan ist er noch einmal übersichtlich zusammengefasst: (https://vorlesungsverzeichnis.design.haw-hamburg.de/article/modulplan-kommunikationsdesign-ba/).
Ab dem 3. Semester können die Studierenden ihren Studienablauf relativ frei gestalten und die Kurse entsprechend individueller Interessen zusammenstellen. Dabei ist zu beachten, dass bei Anmeldung zu den Modulprüfungen und der Thesis die im Curriculum angegeben Creditpoints (CP) und die entsprechenden Leistungen nachzuweisen sind.
Die Modulprüfungen sind Benotungsprüfungen ausschließlich von bereits bestandenen Modulen Design und Kunst. Jeweils frühestens nach Abschluss des 3. und des 6. Semesters erfolgt die Benotung der Module aus Design und Kunst in den Studiengängen Kommunikationsdesign und Illustration. Alle Pflichtmodule des Basisjahres des ersten und zweiten Semesters sowie das Pflichtmodul Typografie Basis für Studierende der Illustration im zweiten bzw. dritten Semester müssen bis zur ersten Prüfung absolviert sein. Zwischen den beiden Modulprüfungen müssen mindestens zwei Semester liegen.
Die erste Modulprüfung sollte spätestens nach dem 4. Semester absolviert werden. Alle bis zum Prüfungszeitpunkt erbrachten Arbeiten (auch die aus dem 4. Semester) sollten vorgelegt werden. Es ist nicht empfehlenswert, ausgewählte Arbeiten für die spätere Modulprüfung zurückzuhalten. Ein Austauschjahr oder ein Praktikum sollte frühestens nach der ersten Modulprüfung in Betracht gezogen, ein zusätzliches Semester erst nach der zweiten Modulprüfung einplant werden.
Ein wesentlicher Aspekt der Modulprüfungen ist, die einzelnen Arbeiten im Kontext der künstlerischen Gesamtleistung der Studentin/des Studenten zu bewerten. Somit werden bei der Modulprüfung nur zwei Noten gegeben: Eine Gesamtnote für alle Designkurse und eine für alle Kunstkurse. Falls einzelne Leistungen aus diesen Modulen schon bewertet wurden, gehen diese Noten in die Gesamtnote ein. Arbeiten aus Laborkursen, Praktika, Auslandsaufenthalten oder auch freie Arbeiten können in die Präsentation aufgenommen werden. Sie werden in der Regel nicht benotet, erweitern jedoch den Eindruck der künstlerisch-gestalterische Gesamtleistung. Welche konkreten Module zur jeweiligen Modulprüfung eingereicht werden, entscheidet jede Studentin/jeder Student eigenverantwortlich. Die Einreichung sollte zeitnah nach dem Bestehen eines Moduls erfolgen.
Das Besondere bei Kommunikationsdesign besteht darin, dass die Studierenden ihre Arbeiten einer Prüfungskommission präsentieren.
Für Kommunikationsdesign gilt: Wie oben beschrieben, werden in den Modulprüfungen ausschließlich die Arbeiten aus den Modulen Design und Kunst eingereicht. Zur ersten Prüfung müssen alle Pflichtmodule aus dem 1. und 2. Semester - Informationen zum Basisjahr - sowie alle entsprechenden Module aus dem 3. Semester eingereicht werden - Modulplan KoDe – insgesamt also 7 Module. Dabei ist zu beachten, dass sich die beiden Module ‹KoDe Basis 1› und ‹KoDe Basis 2› aus 5 halbsemestrigen Designkursen zusammensetzen und das Modul ‹Typografie Basis› aus den 2 halbsemestrigen Designkursen ‹Typografie Basis› und ‹Type Design Basis› besteht.
Falls die 1. Prüfung später als nach dem 3. Semester abgelegt wird, können zusätzlich bis zu 3 Module aus den höheren Semestern eingereicht werden. Diese werden dann nicht mehr in der 2. Modulprüfung eingereicht. Insgesamt werden also zur 1. Modulprüfung mindestens 7 Module, maximal 10 Module aus den Bereichen Kunst und Design eingereicht.
Zur 2. Prüfung müssen alle Kunst- und Designmodule des Hauptstudiums, bis einschl. 6. Semester, angemeldet werden (vgl. Modulplan vs. myHAW Leistungsübersicht). Optional kann das Kunstmodul aus dem 7. Semester, wenn bereits erfüllt, in der 2. Modulprüfung eingereicht und bewertet werden.
Für Illustration gilt: Zur ersten Prüfung dürfen höchstens 11 Module (Kurse) aus den Bereichen Kunst und Design eingereicht werden. Zur zweiten Prüfung müssen mindestens 4 Module (Kurse) aus den Bereichen Kunst und Design eingereicht werden.
Module, die kein Bestandteil der Modulprüfungen sind
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Theorie
Sämtliche Module (Kurse) der Modulgruppe Theorie schließen grundsätzlich mit einer benoteten Prüfungsleistung (PL) ab. Das heißt, diese Module sind in sich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten. Sie sind nicht Bestandteil der Modulprüfungen. Auf dem Studiennachweis (Schein) ist von den Lehrenden anzukreuzen: Prüfungsleistung (benotet). Die jeweiligen Credits und die Note sind einzutragen.
Labore und Werkstätten
Sämtliche Module (Kurse) der Modulgruppe Labore und Werkstätten enden mit einer unbenoteten Studienleistung (SL). Das heißt, diese Module sind in sich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die in ihrem Rahmen geforderte Leistung muss von den Studierenden erfolgreich abgeschlossen werden. Es findet keine Benotung statt. Sie sind nicht Bestandteil der Modulprüfungen. Die entstandenen Arbeiten können jedoch in der Modulprüfung gezeigt werden, um der Prüfungskommission einen Eindruck der künstlerischen Gesamtleistung zu geben.
Module, die Bestandteil der Modulprüfungen sind
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Kunst und Design
Sämtliche Module der Modulgruppen Kunst und Design sind Bestandteil der Modulprüfungen. Sie schließen mit einer zweistufigen Prüfungsleistung (PL) ab.
Das heißt, die Studierenden müssen am Ende jedes Semesters die entsprechenden Module erfolgreich bestehen. Auf dem Studiennachweis (Schein) ist von den Lehrenden anzukreuzen: Prüfungsleistung (benotet). Die jeweiligen Credits sind einzutragen. Die Note wird jedoch erst in den Modulprüfungen gegeben und eingetragen.
Anmeldung
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Weitere Informationen auf den Studiengangsseiten:
Benotung
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Die Benotung der in den Mappen enthaltenen Arbeiten erfolgt anhand des § 16 der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für künstlerische Studiengänge an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.
Da es sich bei den Modulprüfungen primär um die Benotung einer künstlerisch-gestalterischen Gesamtleistung handelt, ist anzustreben, dass die Prüferinnen und Prüfer für die ihnen vorgelegten Arbeiten eine gemeinsame Note finden, die dann auf sämtlichen Scheinen der jeweiligen Modulgruppen eingetragen wird. Sollten sich die Prüferinnen und Prüfer auf keine gemeinsame Note einigen (z. B. bei großen Qualitätsschwankungen), ist es ihnen auch möglich, einzelne Module zu benoten. In solch einem Fall wird ausgehend von den Einzelnoten eine Durchschnittsnote errechnet. In Rücksprache mit der / dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Illustration / Kommunikationsdesign sind in bestimmten eng begrenzten Fällen Sonderregelungen möglich: beispielsweise wenn Studierende für ein Stipendium o. ä. vor Beginn der Mappenprüfung benotete Studiennachweise benötigen; ein Film zeitlich zu umfangreich ist, um ihn im Rahmen der Mappenprüfung zu sehen; die Ergebnisse von Projekten (z. B. Kunst am Bau) in Form der Mappe nicht angemessen dokumentiert werden können.
Eine grundsätzliche Sonderregelung gilt für das zur Modulgruppe Kunst gehörende Modul »Creative Writing«. Aufgrund seiner spezifischen Binnenlogik erfolgt die Benotung der studentischen Arbeiten nicht in den Modulprüfungen, sondern im Rahmen des jeweiligen Kurses.