Zuständigkeiten und Aufgaben
Das Hochschulrahmengesetz legt fest, dass alle Mitglieder einer Hochschule ein Mitbestimmungsrecht in Entscheidungsprozessen der Fakultät besitzen.
Zu diesem Zweck wählen die Mitglieder Interessensvertreter*innen in die verschiedenen Gremien, wie zum Beispiel den Fakultätsrat, den Forschungsausschuss oder die Departmentsräte. Diese nehmen übergeordnete Aufgaben wahr und haben das Gemeinwohl der Fakultät, bzw. der Departments im Blick. An den Sitzungen der Gremien können grundsätzlich alle Mitglieder der Hochschule als Zuhörer*innen teilnehmen. Davon ausgeschlossen sind Personal- und Prüfungsangelegenheiten, diese werden in nichtöffentlichen Sitzungen diskutiert und behandelt. Die Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.