Der Arbeitsbereich Antidiskriminierung
Die HAW Hamburg sieht sich in der besonderen Pflicht, Antidiskriminierung und Chancengerechtigkeit zu fördern. Für die Hochschule bedeutet das, diskriminierende Strukturen und Prozesse zu beseitigen und diskriminierendem Verhalten, Belästigung und Gewalt entschieden entgegenzutreten.
Unsere Aufgaben
Prävention von Diskriminierung
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- Förderung der Vernetzung zwischen Hochschulverwaltung und Beratungsstellen zum Thema Antidiskriminierung
- Evaluation und Ausbau des Beratungs-, Unterstützungs- und Beschwerdeverfahrens in Diskriminierungsfällen
- Gestaltung von Angeboten zur Sensibilisierung für Mitglieder, Angehörige und interne Stellen der Hochschule zum Thema Diskriminierung
- Unterstützung von hochschulinternen Stellen zur Gestaltung von Sensibilisierungs- und Empowermentmaßnahmen
- Entwicklung, Evaluation und Anpassung von Präventionsmaßnahmen zum Diskriminierungsschutz
- Sicherstellen und Ausbauen der Barrierefreiheit des Hochschulgeländes
Diskriminierungssensible Hochschule gestalten
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- Förderung der Sensibilität für Diskriminierung durch Broschüren, Workshops, Fort- und Weiterbildungsangebote für Beschäftigte, Angehörige und hochschulinterne Stellen
- Förderung des Empowerments und der Unterstützung von Personen, die Diskriminierung erfahren haben
- Unterstützung von Lehrenden in der Umsetzung von diskriminierungssensiblen und inklusiven Lehrinhalten und Vermittlungsmethoden
- Beratung von zentralen Einheiten und Fakultäten dazu, wie Strukturen und Prozesse diskriminierungssensibel und diversitätsbewusst gestaltet werden können
- Weiterentwicklung der Barrierefreiheit und Inklusion auf dem Hochschulgelände
Was ist Diskriminierung?
Diskriminierung ist die ungleiche Behandlung und Benachteiligung von Individuen oder Gruppen aufgrund von bestimmten Merkmalen
Jede Form von Benachteiligung, Nichtbeachtung, Geringschätzung, Herabsetzung, Ausschluss oder Ungleichbehandlung von einzelnen Menschen oder Gruppen aufgrund von tatsächlichen oder zugeschriebenen Merkmalen ist diskriminierend (unmittelbare Benachteiligung). Auch scheinbar neutrale Verhaltensweisen, Vorschriften und Regelungen, die für alle gelten, können sich in der Praxis benachteiligend für bestimmte Gruppen auswirken (mittelbare Benachteiligung). Werden Menschen mit Behinderungen notwendige Anpassungen und Änderungen vorenthalten, so dass sie ihr Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe und Bildung nicht ausüben können, stellt dies ebenfalls Diskriminierung dar (Verweigerung angemessener Vorkehrungen).
Entscheidend für eine Benachteiligung ist das Ergebnis, nicht das Motiv oder die Intention. Deshalb liegt eine Diskriminierung auch vor, wenn keine böswillige Absicht oder bloße Gedankenlosigkeit dazu geführt haben.
Diskriminierungsgründe
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) legt bestimmte schützenswerte Merkmale fest, die als Diskriminierungsgrund gelten. Dazu zählen:
- Rassistische Zuschreibungen oder ethnische Herkunft
- Geschlechtliche Identität (umfasst auch nicht-binäre Identitäten, trans* und inter* Personen)
- Religion oder Weltanschauung (umfasst auch Nichtzugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung)
- Behinderungen (z. B. Beeinträchtigungen der Sinne oder Mobilität, bestimmte psychische und chronische Erkrankungen)
- Lebensalter
- Sexuelle Orientierung
Die Antidiskriminierungsrichtlinie der HAW Hamburg ergänzt diese Diskriminierungsgründe um weitere Merkmale:
- Soziale Herkunft und sozialer Status (z. B. Bildung, Einkommen, Beruf)
- Familienstatus (z. B. verheiratet oder nicht, Betreuungs- und Pflegeaufgaben)
- Nationalität und Staatsangehörigkeit
- Äußere Erscheinung (z. B. Gewicht, Kleidung, Sprache)
- Alle chronischen Erkrankungen
Durch das AGG geschützt sind nur chronische Erkrankungen, die als Behinderung gelten. Wann eine chronische Krankheit auch eine Behinderung ist, erklärt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Diskriminierung begründet sich in persönlichen Vorurteilen, Strukturen von Institutionen und abwertenden Zuschreibungen, die in der Gesellschaft vorherrschen.
Diese drei Ebenen der Diskriminierung beeinflussen und stabilisieren sich gegenseitig und führen dazu, dass einzelne Menschen und Gruppen Benachteiligung erfahren: In zwischenmenschlichen Begegnungen, am Studien- oder Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum. Inklusion und Chancengleichheit können nur erreicht werden, wenn Diskriminierung auf all diesen Ebenen abgebaut wird.
Unsere Projekte
Antidiskriminierungsrichtlinie - Kompakt
Die Antidiskriminierungsrichtlinie der HAW Hamburg legt die geschützten Merkmale und Formen der Benachteiligung dar, beschreibt Präventionsmaßnahmen, um Diskriminierung abzubauen und zeigt Handlungs- und Beratungsmöglichkeiten im Diskriminierungsfall für Betroffene auf. Damit kommt die HAW Hamburg ihrer gesetzlichen Verantwortung und ihrem eigenen Anspruch nach, Benachteiligung entgegenzutreten und Chancengleichheit zu fördern.
Alles zur Antidiskriminierungsrichtlinie der HAW Hamburg finden Sie hier.
Unterstützung im Diskriminierungsfall
Sie haben Diskriminierung erfahren oder beobachtet? Mit der Antidiskriminierungsrichtlinie tritt auch ein verbindliches Vorgehen und Unterstützungsangebot für Betroffene im Diskriminierungsfall in Kraft. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Handlungsmöglichkeiten, den Beratungs- und Anlaufstellen der HAW Hamburg sowie dem Einreichen einer Beschwerde bei der AGG-Beschwerdestelle.
Kontakt
n.n.
Projekmitarbeiterin für Antidiskriminierung und Diversity
Die Stelle ist im Moment nicht besetzt. Weitere Fragen können Sie bitte per E-mail stellen.