Das Justitiariat unterstützt Sie bei Fragen des Hochschulrechts, in Wahlangelegenheiten sowie bei allen allgemeinen Rechtsangelegenheiten, soweit nicht Angelegenheiten im Bereich der Forschung, des Personals und Fragen zu studiengangsspezifischen Satzungen im Bereich von Studium und Lehre betroffen sind.
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