Informationen rund um den Studierendenstatus
Bewerbung und Zulassung
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Alle Angelegenheiten und Fragen rund um die Themen Bewerbung, Bewerbungsstatus und Zulassung fallen in den Zuständigkeitsbereich des Studierendensekretariats als zentrale Zulassungsstelle.
Bei Fragen und Problemen kontaktieren Sie bitte die dort zuständigen Mitarbeitenden.
Ihren Bewerbungsstatus können Sie bei myHAW einsehen.
Rückmeldung
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Die Bearbeitung Ihrer Rückmeldung und die Verbuchung der Beiträge fällt in den Zuständigkeitsbereich der zentralen Zulassungsstelle (Studierendensekretariat). Bei Fragen und Problemen kontaktieren Sie bitte die dort zuständigen Mitarbeitenden.
Sie haben alle Leistungen Ihres Studiums abgelegt:
Eine Rückmeldung in das Folgesemester ist in diesen Fällen nicht zulässig, auch wenn die Bewertung der Abschlussarbeit noch aussteht. Die Beantragung der Zeugnisdokumente kann auch im exmatrikulierten Zustand erfolgen. Sollten Sie eine Aufforderung zur Rückmeldung erhalten, handelt es sich hier um eine standardisierte Benachrichtigung, die Sie in diesem Fall bitte ignorieren.
Studierendenstatus (Beurlaubung, Auslandssemester, Teilzeitstudium etc.)
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Alle Angelegenheiten, die Ihren Studierendenstatus betreffen, wie z.B.
- Beurlaubung,
- Auslandssemester,
- Teilzeitstudium,
- Wechsel zwischen Vorlesungs- und Praxissemester
werden vom Studierendensekretariat (zentrale Zulassungsstelle) bearbeitet.
Den Antrag für das Urlaubssemester finden Sie in Ihrem myHAW-Account.
Gast- und Nebenhörer*innen
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Alle Informationen rund um die Themen Gast- und Nebenhörer*innen erhalten Sie im Studierendensekretariat (zentrale Zulassungsstelle).
Ablauf:
Bitte reichen Sie den Antrag innerhalb der auf dem Antrag benannten Fristen vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen bei uns im Fakultätsservicebüro ein. Zur Kapazitätsprüfung wird der Antrag an die entsprechenden Lehrenden weitergeleitet. Abschließend entscheidet das Dekanat über die Zulassung. Eine Kopie Ihres genehmigten/abgelehnten Antrags erhalten Sie von uns per Post.
Die entsprechende Zulassungsbescheinigung wird Ihnen vom Studierendensekretariat zugestellt.
Die Anträge erhalten Sie im Studierendensekretariat.
Bitte beachten Sie: Eine Zulassung zu Veranstaltungen des ersten Fachsemesters ist ausgeschlossen.