Prüfungen, Leistungen und Praxis
Anmeldungen und Abmeldungen
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Für alle Prüfungen (auch Hausarbeiten und Referate) ist eine Online-Anmeldung und Online-Abmeldung unabhängig von der Prüfungsordnung über myHAW verpflichtend.
Dies bedeutet für Sie zu jeder Prüfungsphase:
Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu den Klausuren in myHAW an.
- Die Anmeldefrist endet 7 Tage vor dem Klausurtermin
- Die Abmeldung ist bis 3 Werktage vor dem Klausurtermin möglich
- Achtung: Bei Praktika und Hausarbeiten können die Fristen abweichen
- Ohne eine elektronische Anmeldung besteht kein Prüfungsanspruch, ohne Prüfungsanspruch können keine Noten verbucht werden
- Bei Nichterscheinen ohne gültigen Rücktritt erfolgt der Eintrag eines Fehlversuches (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
- Bitte beachten Sie, dass Sie sich immer über myHAW müssen, auch wenn Sie Ihre Prüfenden bereits darüber in Kenntnis gesetzt haben, dass Sie die Prüfung nicht antreten werden - die Prüfenden können keine elektronischen Abmeldungen für Sie vornehmen.
Zur Selbstkontrolle und ggf. als Nachweis über die angemeldeten Prüfungen drucken Sie sich bitte die Übersicht Ihrer Prüfungsanmeldungen in myHAW (PDF-Datei) aus oder fertigen Sie einen Screenshot an.
Anmeldeschwierigkeiten:
Bei Komplikationen oder technischen Problemen melden Sie sich bitte ebenfalls innerhalb der Anmeldefrist bei uns im Fakultätsservicebüro. Das fristgerechte Absenden einer Email ist dabei ausreichend.
Wichtig: während des Anmeldens darf die Seite nicht aktualisiert oder das Browserfenster einfach geschlossen werden. Bitte geduldig auf die Fertigmeldung der Prüfungsanmeldung warten und die Übersicht der angemeldeten Prüfungen ausdrucken!
Ausführlichere Informationen finden Sie in der Anleitung.
Anmeldung und Abmeldung von nicht modelierten POs in myHAW der Studiengänge MT, RE, HC
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Prüfungsteilnahme für Studierende der in myHAW nicht modellierten POen der Studiengänge MT, HC und RE
Bitte beachten Sie die weiterhin geltenden Regelungen zur Prüfungsabwicklung für Studierende der nicht in myHAW modellierten Prüfungsordnungen:
Für Studierende
Studierende müssen für die Teilnahme an jeder Prüfung bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin bei den jeweilig Prüfenden einen Antrag auf Teilnahme an der Prüfung stellen (unverbindliche Voranmeldung). Nur Studierende, die einen Antrag auf Teilnahme gestellt haben, können sich anmelden und teilnehmen.
Die verbindliche Anmeldung erfolgt am Tag der Prüfung, an dem der/die Studierende die Prüfung tatsächlich schreibt, wobei bereits vorangemeldete Studierende, die nicht an der Prüfung teilnehmen, als nicht angemeldet gelten.
Die Voranmeldung kann formlos erfolgen.
Für Lehrende
Anmeldeformular für die Verbindliche Anmeldung zur Prüfung
Lehrende melden die Prüfergebnisse der betroffenen Kandidaten bitte direkt an das FSB.
Anerkennung von Leistungen
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Leistungen und Fehlversuche, die an einer anderen Hochschule, in einer anderen Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erbracht wurden, müssen vom Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs bei Feststellung der Gleichwertigkeit anerkannt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich innerhalb des ersten Fachsemesters mit den Leistungsnachweisen an den Prüfungsausschussvorsitz wenden müssen. Andernfalls kann die Umschreibung in das zweite Semester nicht erfolgen. Aufgrund der Rückmeldesperre ist die Validierung Ihrer Chipkarte dann nicht möglich.
Darüber hinaus können z.B. einschlägige berufspraktische Tätigkeiten oder Ausbildungsinhalte anerkannt werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Prüfungsausschuss, ob dies in Ihrem Fall möglich ist.
Belegverfahren der Departments BMUV im SoSe 2024
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Das Belegverfahren für die Informatik Prüfungen der Departments BMUV wird im Sommersemester 2024 ausgesetzt. Die Anmeldungen laufen ohne Belegverfahren über myHAW.
Das Belegverfahren für Mathematik und Physik wird über Lehrveranstaltungsanmeldungen in myHAW abgebildet. Weitere Informationen, sowie eine Anleitung dazu werden ab dem 08.03.2024 veröffentlicht.
Exkursion
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Sofern Ihre Prüfungsordnung Exkursionen vorschreibt, sammeln Sie die Exkursionsscheine und reichen diese im Zuge der Zeugnisbeantragung bei Ihrer/Ihrem Prüfungsausschussvorsitzenden ein.
Krankmeldung
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Krankmeldung:
Bitte reichen Sie im Krankheitsfall eine Arbeitsunfähigkeitsbe-scheinigung (AU) unter Angabe von Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung bei uns im Fakultätsservicebüro ein. Nur so können wir Ihnen einen entsprechenden Rücktritt verbuchen.
- Frist: Ein Werktag nach Ablauf der AU
Krankmeldung während der Prüfung:
Da Sie vor der Prüfung unterschreiben, dass Sie an der Prüfung teilnehmen wollen, wird voraus gesetzt, dass Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Sollte eine Prüfung dennoch wegen akuter Krankheitsbeschwerden unterbrochen werden müssen, melden Sie sich beim Prüfenden ab und gehen Sie unverzüglich zum Arzt. Lassen Sie sich ein Attest (eine AU reicht in diesem Fall nicht aus) über die Prüfungsunfähigkeit ausstellen. Informieren Sie parallel unverzüglich Ihre/n Prüfungsausschussvorsitzende/n (PAV) schriftlich über die Prüfungsunterbrechung.
Das Attest reichen Sie bitte im Original spätestens einen Werktag nach Ablauf des Attests im Fakultätsservicebüro ein. Die/der PAV wird im Nachgang über die Zulässigkeit der Prüfungsunterbrechung entscheiden.
Unterbrechen Studierende die Prüfung, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, wird die Prüfungsleistung in dem betreffenden Prüfungsfach gemäß §26 (1) APSO-INGI mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet und benotet.
Klausurausgabe
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Regelungen zur Ausgabe von Altklausuren
Klausuren | Nicht älter als 1 Jahr | Älter als 1 Jahr |
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Lehrbeauftragte | Klausuren werden im Fakultätsservicebüro ausgegeben | Befinden sich im Archiv und werden nur in der vorlesungsfreien Zeit ausgegeben |
Professor:innen | Klausuren werden durch die Professor:innen ausgegeben | Befinden sich im Archiv und werden nur in der vorlesungsfreien Zeit ausgegeben |
Der Bedarf einer Ausgabe von Klausuren, die sich im Archiv befinden, muss vorher per Email angekündigt werden. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage erst zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit und nennen uns:
- Name
- Matrikelnummer
- Name des/der Lehrenden
- Name der Klausur
- Datum/ Semester (Sommersemester/ Wintersemester + Jahreszahl) der abgelegten Prüfung
Mündliche Überprüfungen (MÜP)
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Mündliche Überprüfung (MÜP) (der sogenannte „Jokerversuch“ gemäß §23 APSO-INGI)
Wird eine schriftliche Leistung mit nicht ausreichend bewertet, kann die oder der betroffene Studierende dreimalig pro Studium im jeweiligen Studiengang, aber nur einmalig pro Prüfungsleistung einen Antrag auf eine mündliche Überprüfung stellen.
Der Antrag ist spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses beim Prüfungsausschuss zu stellen. Bei der Berechnung der Frist bleibt die vorlesungsfreie Zeit unberücksichtigt. Die mündliche Überprüfung entscheidet über nicht bestanden oder bestanden.
Weitere Infos dazu finden Sie bitte in dem Infohandout zur mündlichen Überprüfung.
Bei Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung nach Prüfungsordnungen vor 2013 wenden Sie sich bitte an Ihren Prüfungsausschussvorsitz.
Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen
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Bitte wenden Sie sich nach der Genehmigung Ihres Antrags durch den Prüfungsausschussvorsitzenden rechtzeitig vor Prüfungsantritt an die jeweiligen Prüfenden. Nur dann kann rechtzeitig geprüft werden, ob hinsichtlich Ihres Nachteilsausgleichs weitere Maßnahmen nötig sind. Im Falle einer Zeitverlängerung muss z.B. in Erfahrung gebracht werden, ob sich diese mit der darauffolgenden Klausur überschneidet, so dass ggf. ein neuer Raum zugewiesen wird.
Merkblatt Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen
Praxissemester
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Reichen Sie bitte alle Formulare bei der/dem Beauftragten für Praxisangelegenheiten ein. Die Anmeldung und die Lehrantlastungsabrechnung verbleiben dort, die Bestätigung für das Studierendensekretariat wird von der/dem Beauftragten für Praxisangelegenheiten weitergeleitet.
Die zentrale Zulassungsstelle stellt Ihren Studierendenstatus aus versicherungsrechtlichen Gründen auf das „Praxissemester" um.
Die Bescheinigung über den Praktikumsbericht leiten sie, von der Betreuerin/dem Betreuer unterschrieben, mindestens 14 Tage vor dem Kolloquium zum Praxissemester an die/den Beauftragten für Praxisangelegenheiten weiter.
Nach dem Praxissemester müssen Sie Ihren Studierendenstatus wieder auf ein „Vorlesungssemester" ändern lassen. Dies kann formlos mit einer Email bei der zentralen Zulassungsstelle (Studierendensekretariat) beauftragt werden. Erfolgt die Meldung nicht, kann die Chipkarte im kommenden Semester nicht validiert werden.
Bestätigung für das Studierendensekretariat (zentrale Zulassungsstelle)
Lehrentlastungsabrechnung für den betreuenden Dozenten der HAW
Projektanmeldung
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Wenn ein Projekt nicht über myHAW anzumelden ist, nutzen Sie bitte das Formular für eine verbindliche Projektanmeldung:
Studiengangsfremde Leistungen
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Wenn Sie nicht zu Ihrem Studiengang gehörende Veranstaltungen besuchen wollen und diese für Ihren Studiengang anrechnen lassen möchten, klären Sie dies bitte vorab mit dem Prüfungsausschussvorsitz (PAV) und der jeweiligen Lehrkraft.
Anmeldung zur Prüfung:
Bitte senden Sie die schriftliche Zustimmung des Prüfungsausschussvorsitz und des entsprechenden Prüfers (per E-Mail) innerhalb der Anmeldefrist an das Fakultätsservicebüro (siehe Kontakt), damit wir Sie regulär für diese „studiengangsfremden“ Leistungen anmelden können.
Achtung!
Prüfungen, die parallel auch in anderen Studiengängen bei verschiedenen Lehrenden angeboten werden, dürfen grundsätzlich nur bei dem Lehrenden abgelegt werden, der für Ihren Studiengang vorgesehen ist.
Wechselantrag Prüfungsordnung (NUR BIOTECHNOLOGIE)
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Bitte reichen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden (Prof. Cornelissen) ein.
Urlaubssemester
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Während einer Beurlaubung ist das Ablegen von Prüfungsleistungen nicht zulässig. Werden während des Urlaubsemesters trotzdem Prüfungen abgelegt, können diese nicht anerkannt werden.
Ausnahmefälle sind im Vorsemester nicht bestandene Prüfungsleistungen. Weitere Ausnahmefälle sind in der Immatrikulationsordnung geregelt.
Ausführliche Informationen zum Urlaubssemester entnehmen Sie bitte der Homepage des zuständigen Studierendensekretariats.
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