Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Ausschreibungen zu unseren Professuren. In der jeweiligen Ausschreibung ist ein Link, der Sie zu unserem Bewerbungsmanagementsystem führt. Dort bitten wir Sie, Ihre Daten zu Ihrer Person und Ihrem Werdegang einzutragen. Zudem bitten wir Sie, die relevanten Nachweise hochzuladen.
In Schritt 6 werden Sie gebeten, Ihre Lehrerfahrung zu dokumentieren. Diese tragen Sie bitte in das nachfolgend verlinkte Dokument ein und laden dieses dann hoch: Dokumentation Lehr-/Forschungserfahrung
Wichtiger Hinweis zum Formular:
Das Formular lässt sich nicht im Browser öffnen. Bitte ladesn Sie es zunächst herunter bzw. speichern es auf Ihrem Rechner und öffnen es dann mit Adobe (keine besondere Version erforderlich).
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§ 15 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) regelt die Einstellungsvoraussetzungen für Professor*innen. Sie können als Professor*in eingestellt werden, wenn Sie die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und
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Neben der Vertretung des im Anzeigentext beschriebenen Lehrgebiets gehört die Mitwirkung an Prüfungen, die Studienfachberatung, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung, die Mitwirkung an der Studienreform und an der Selbstverwaltung der Hochschule zu Ihren hauptamtlichen Aufgaben.
Die Lehrverpflichtung an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg beträgt 18 Lehrveranstaltungsstunden (LVS).
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Soweit Sie die oben genannten und weitere Einstellungsvoraussetzungen (insbesondere ist hier die gesundheitliche Eignung zu nennen) erfüllen, erfolgt zunächst eine Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe. Die regelmäßige Probezeit beträgt ein Jahr. Wenn Sie bereits Professor*in oder Hochschulassistent*in an einer staatlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes gewesen sind, können Sie in der Regel sofort in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden.
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Dienstantrittes das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, können Sie lediglich aufgrund einer Ausnahmeentscheidung der obersten Dienstbehörde der Freien und Hansestadt (Personalamt) in das Beamtenverhältnis berufen werden.
Sofern Sie die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen sollten, ist nach Prüfung des Einzelfalles eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis möglich.
Bei Fragen zur W-Besoldung wenden Sie sich bitte an: Doris Harder T +49.40.42875-9294, w-besoldung (at) haw-hamburg (dot) de