Fragen und Antworten zum Grundpraktikum / Vorpraxis
Was ist ein Praktikum?
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Der Begriff Praktikum (Plural: Praktika) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung zuvor erworbener theoretischer Kenntnisse in praktischer Anwendung bzw. das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Mitarbeit in einer Organisation.
Wozu dient das Grundpraktikum?
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Das Grundpraktikum soll Ihnen neben der theoretischen Ausbildung an der Hochschule einen Einblick in den praktischen Umgang mit entsprechenden Materialien, Werkzeugen, Maschinen und Verfahren geben und Ihnen darüber hinaus einen kleinen Einblick in die alltägliche Berufspraxis aus Sicht der Fertigung ermöglichen.
Es ist vollkommen natürlich und verständlich, dass Sie in der kurzen Zeit des Grundpraktikums in keinem der Bereiche perfekt oder hinreichend qualifiziert werden. Sie bekommen aber hoffentlich ein Gefühl für die Vorgänge in der Praxis und für die Belange derer, denen Sie später, als ausgebildeter Ingenieur, Aufträge erteilen.
Aber auch wenn Sie später nicht direkt Aufträge an die Fertigung erteilen, erleichtert der Einblick in die Praxis zumindest den Umgang und die Kommunikation innerhalb und außerhalb eines Unternehmens.
Wer muss ein Praktikum ableisten?
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Zunächst muss jeder Studierende an unserem Department die in §3 der Richtlinie für die Vorpraxis beschriebene Qualifikation nachweisen. In der Regel geschieht dies durch ein betrieblich gelenktes Praktikum.
Studierende mit einer abgeschlossenen, einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Kfz-Mechaniker, Metallbauer, Werkzeugmacher, Fluggerätemechaniker etc.) haben die geforderte Qualifikation im Allgemeinen bereits erfüllt. Zur Anerkennung ist dann der Gesellenbrief vorzulegen.
Eine fachverwandte Ausbildung kann unter Umständen in einzelnen Teilen auf das Grundpraktikum anerkannt werden. Der Umfang der Anerkennung ist im Einzelfall mit dem Beauftragten für Angelegenheiten des Grundpraktikums abzustimmen. Hierzu müssen neben dem Gesellenbrief auch Unterlagen über Art und Inhalt der Ausbildung beigebracht werden.
Studierende, die eine fachfremde handwerkliche Ausbildung absolviert haben, können sich nur in ganz begrenztem Umfang auf die bereits erreichte Qualifikation berufen.
Studierende, die ein technisches Gymnasium besucht haben, oder eine andere theoretische Ausbildung mit fachbezogenen praktischen Anteilen absolviert haben, können diese Ausbildung auf einen Teil des Grundpraktikums anerkannt bekommen (in der Regel nicht mehr als 4 Wochen). Zur Anerkennung sind Unterlagen über Inhalt und Umfang der praktischen Ausbildungsanteile beizubringen.
Wie lange dauert das Grundpraktikum?
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Das Grundpraktikum dauert entsprechend §3 der Richtlinie für die Vorpraxis mindestens 13 Wochen.
Da diese Zeit nur einen Bruchteil der Ausbildungszeit während einer handwerklichen Berufsausbildung beträgt, reichen die 13 Wochen nur dann aus, wenn in dieser Zeit tatsächlich eine intensive Ausbildung in den geforderten Inhalten erfolgt.
Eine reine Anwesenheit im Betrieb während der 13 Wochen ist auf keinen Fall ausreichend für die Ausbildung im Rahmen des Grundpraktikums.
Wie und wo kann ich mein Grundpraktikum ableisten?
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Grundsätzlich sind für die Ausbildung im Grundpraktikum alle metallver- und -bearbeitenden Unternehmen geeignet, die sich in der Lage sehen, Sie in den geforderten Inhalten auszubilden. Besonders zu empfehlen sind mittlere und große Betriebe, die in entsprechenden Berufen selbst ausbilden.
Kleinere Reparatur- und Servicebetriebe ohne eigene Fertigung sind dagegen nur eingeschränkt zu empfehlen (auch wenn diese Betriebe ausbilden), da hier wichtige Bereiche des Grundpraktikums nicht innerhalb des Unternehmens erlernt werden können.
Kfz-Werkstätten, besonders Vertragswerkstätten, sind aus wirtschaftlichen Gründen meistens auf den Bereich Wartung/Montage beschränkt und können daher nur in diesem Bereich ausbilden.
In jedem Fall sollten vor Aufnahme des Grundpraktikums die Möglichkeiten und erlernbaren Inhalte mit der Ausbildungsabteilung des jeweiligen Unternehmens abgestimmt werden.
Wie und wo finde ich Unternehmen für das Grundpraktikum?
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Mögliche Unternehmen für das Grundpraktikum lassen sich im Allgemeinen im örtlichen Branchenbuch oder im Internet finden. Auch Kommilitonen, die bereits ein Grundpraktikum absolviert haben, sind eine gute Informationsquelle für geeignete Unternehmen zur Ausbildung im Rahmen des Grundpraktikums.
Der Beauftragte für Angelegenheiten des Grundpraktikum ist grundsätzlich nicht für die Vermittlung von Praktikumsplätzen zuständig. In Einzelfällen kann er jedoch Tipps und Hinweise auf mögliche Unternehmen im Raum Hamburg geben.
In jedem Fall sollten vor Aufnahme des Grundpraktikums die Ausbildungsmöglichkeiten und -ziele zwischen Praktikant und Unternehmen abgesprochen werden.
Kann ich das Praktikum auch in mehreren Firmen und/oder in mehreren Zeitabschnitten absolvieren?
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Da nicht alle Unternehmen in allen Bereichen des Grundpraktikums ausbilden können, ist es durchaus möglich, das Grundpraktikum in verschiedenen Unternehmen durchzuführen.
Auch die Aufteilung des Grundpraktikums in mehrere Zeitabschnitte ist möglich, wobei aber die Verweildauer pro Abschnitt und Unternehmen mindesten 3 Wochen betragen soll.
Bin ich während des Grundpraktikums über die Hochschule versichert?
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Im Gegensatz zu der Praxisphase im Rahmen des industriellen Projektes ist das Grundpraktikum nicht von der Hochschule gelenkt. Es besteht daher kein Versicherungsschutz von Seiten der Hochschule.
Gibt es ein vorgegebenes Vertragsmuster für das Grundpraktikum?
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Da das Grundpraktikum per Definition nicht von der Hochschule gelenkt ist, ist der Praktikantenvertrag Sache zwischen Praktikant und ausbildendem Betrieb. Ein Vertragsmuster wird daher von der Hochschule nicht herausgegeben.
Welche Inhalte sollen im Grundpraktikum vermittelt werden?
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Die geforderten Ausbildungsziele sind in der Richtlinie für die Vorpraxis der Ausbildungsrichtlinie für das Grundpraktikum aufgeführt. Unter Vorlage dieser Aufstellung sollte jedes für die Ausbildung im Rahmen des Grundpraktikums geeignete Unternehmen wissen, welche Kenntnisse und Fähigkeiten im Detail zu erlernen sind.
Falls ein Unternehmen mit diesen Ausbildungszielen nichts anfangen kann, so ist dies ein starker Hinweis darauf, dass das Unternehmen für die Ausbildung im Rahmen des Grundpraktikums eher nicht geeignet ist.
Da die verschiedenen Unternehmen unterschiedliche Schwerpunkte in der Ausbildung und Fertigung haben, können die Inhalte in den einzelnen Unterpunkten zwischen den Unternehmen variieren. Dennoch sollen im Folgenden einige Erläuterungen und beispielhafte Tätigkeiten für die einzelnen Unterpunkte dargestellt werden:
- Erwerb von Grundfertigkeiten in der Werkstoffverarbeitung:
Hier geht es in erster Linie darum, grundlegende Abläufe und Vorgehensweisen in der Bearbeitung verschiedener Werkstoffe und den Umgang mit manuellen Werkzeugen und einfachen Maschinen kennen zu lernen. Tätigkeiten sind z.B. Messen, Anreißen, Feilen, Bohren, Gewindeschneiden, Kanten, Biegen etc. - Scherschneiden, Spanen mit geometrisch bestimmten und unbestimmten Schneiden:
Hier geht es um die überwiegend maschinelle spanende Bearbeitung von Werkstoffen. Tätigkeiten sind z.B. Drehen, Fräsen, Sägen, Schleifen, etc. Neben der grundlegenden Handhabung der Maschinen sollen auch die Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Bearbeitungsverfahren kennen gelernt werden. - Thermisches Fügen und Trennen von Metallen und Kunststoffen:
Hier geht es um die verschiedenen Verfahren zum Fügen (und Trennen) von Werkstoffen durch den Einsatz thermischer Verfahren. Die Tätigkeiten beziehen sich in erster Linie auf die verschiedenen thermischen Schweiß- und Trennverfahren. Neben dem grundlegenden Umgang sollen auch die Einsatzbereiche, die Vor- und Nachteile, sowie die Grenzen der einzelnen Verfahren im praktischen Umgang erlernt werden. - Zusammenbau und Montage:
Hier geht es darum, das Zusammenwirken und den Zusammenbau einzelner Teile kennen zu lernen. Einzelne Tätigkeiten sind z.B. Herstellen und Lösen von Schraub- und Nietverbindungen, Fügen und Trennen von Passung, Einsetzen und Ausbauen von Lagern, etc. In begrenztem Umfang ist dieser Punkt auch durch qualifizierte Wartungsarbeiten an komplexen Maschinen zu erfüllen. - Fertigungskontrolle und Zeichnungswesen (Qualitätssicherung):
Hier geht es in erster Linie um die Überprüfung von Maßen und Funktionen einzelner und zusammengefügter Bauteile an Hand von vorgegebenen Maßen und Zeichnungsdaten. Neben grundlegenden Begriffen der Qualitätssicherung sollen Kenntnisse über die Auswirkung von Toleranzen und Maßabweichungen in der Fertigung, sowie tiefere Einblicke in die entsprechende Messtechnik gewonnen werden.
Wie und wo bekomme ich mein Grundpraktikum anerkannt?
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Zur Anerkennung des Grundpraktikums müssen Sie dem Beauftragten für Angelegenheiten des Grundpraktikums nachweisen, dass Sie die in der Richtlinie für die Vorpraxis geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Dies können Sie durch ein persönliches Gespräch, z.B. in der Sprechstunde des Beauftragten für das Grundpraktikum tun.
Welche Unterlagen brauche ich zur Anerkennung des Grundpraktikums?
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Zur Anerkennung des Grundpraktikums sind alle Dinge nützlich, die dazu dienen, Ihre Qualifikation in den geforderten Inhalten nachzuweisen.
Hierzu zählen neben Bescheinigungen und Zeugnissen z.B. auch selbst angefertigte Lehrstücke.
In jedem Fall ist zumindest ein Praktikantenzeugnis erforderlich, in dem die im Betrieb verbrachte Zeit, sowie die dort erlernten Fähigkeiten mit ungefährem Zeitraum aufgeführt sind.
Ein Berichtsheft ist nicht zwingend erforderlich, kann aber den Nachweis über die erlernten Fähigkeiten sinnvoll unterstützen.
Wie lange darf das Grundpraktikum zurück liegen?
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Über den Zeitpunkt des Grundpraktikums bzw. Teilen davon gibt es zunächst keine Einschränkung.
Da das Ziel des Grundpraktikums aber nicht der Aufenthalt in einem Betrieb, sondern das Gewinnen von Kenntnissen und das Erlernen von Fähigkeiten ist, kann ein länger zurück liegendes Praktikum nur dann anerkannt werden, wenn die dort erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten zum Zeitpunkt der Anerkennung noch präsent sind. Gleiches gilt natürlich auch für Praktika, die erst kürzlich absolviert wurden.