HAWNET Benutzerordnung
Verhaltensregeln für die Benutzung von Datenverarbeitungsanlagen für Studierende an der HAW-Hamburg:
Das Department Informations- und Elektrotechnik der Fakultär Technik und Informatik der HAW-Hamburg stellt Ihnen während Ihres Studiums in verschiedenen Laboratorien Datenverarbeitungsanlagen zur Durchführung von Praktika, Projekten, Seminaren, Abschlussarbeiten usw. zur Verfügung. Die Nutzungsberechtigung ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Vor der Benutzung der DV-Anlagen ist die HAWNETiquette zu beachten.
Sie haben in einer Erklärung versichert,
- dass Sie die DV-Arbeitsplätze ausschließlich zur Durchführung von Aufgaben benutzen werde, die zur Erfüllung der Anforderungen der entsprechenden Studienleistungen bzw. des Arbeitsauftrages notwendig sind,
- dass Sie das für die DV-Arbeitsplätze verantwortliche Personal in den Laboratorien unverzüglich davon in Kenntnis setzte, wenn Verdachtsmomente erkennbar werden, dass Ihre Benutzerkennung bzw. einer der von mir benutzten Rechner anderweitig unberechtigt benutzt wird,
- dass Sie keinerlei Software – außer der bereitgestellten – ohne ausdrückliche Erlaubnis eines verantwortlichen Mitarbeiters des jeweiligen Labors auf den verwendeten DV-Arbeitsplätzen installieren oder benutzen,
- dass Sie mit den Geräten und den Betriebsmitteln sparsam umgehen werden und sie nur für die obigen Zwecke einsetzen werden,
- dass Sie an den DV-Arbeitsplätzen weder essen, trinken oder rauchen und die Geräte pfleglich behandeln werden,
- dass Sie bei eigener Programmiertätigkeit das Wohl und die Unversehrtheit anderer im Auge behalten werden,
- dass Sie jede beobachtete Funktionsbeeinträchtigung der Geräte und Programme umgehend dem zuständigen Laborpersonal mitteilen bzw. dokumentieren werden,
- dass Sie im Sinne kooperativen Verhaltens anderen berechtigten Benutzern Hilfestellung leisten werden.
Ihnen sollte bekannt sein,
- dass Sie sich bei der Benutzung einer DV-Anlage auf Anforderung durch Vorlegen des Studierendenausweises als berechtigter Nutzer der Anlage ausweisen müssen,
- dass das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten gesetzwidrig ist und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstößt,
- dass die Laboratorien zur Vergabe von Benutzerkennungen von den Studierenden Nachnamen, Vornamen und Matrikelnummer in Verbindung mit der Semestergruppe auf der jeweiligen DV-Anlage speichern und Sie dieser Speicherung zugestimmt haben,
- dass ein Verstoß gegen diese Auflagen zu einem unwiderruflichen Entzug der Benutzerberechtigung führen kann,
- dass das unbefugte Kopieren von Originaldatenträgern und dessen Kopien oder auf Servern abgelegter Originalprogramme strafbar ist und bei Zuwiderhandlung auch mit zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Geschädigten gerechnet werden muss.
- dass die HAW pro ausgedruckte Seite einen kostendeckenden Betrag gemäß Aushang neben den Druckern berechnet. Die HAW stellt Ihnen eine kostenfreie Printquote im Äquivalent von 500 Schwarz/Weißen Seiten A4 für ihre gesamte Studienzeit zur Verfügung. Sollten Sie über die freie Printquote hinaus Dokumente ausdrucken wollen, verpflichten Sie sich, den Preis für ein weiteres Kontingent im Voraus bei der Verwaltung in bar (gegen Quittung) einzuzahlen. Sie werden ausschließlich für den Ausdruck bereits gezahlter Seiten von der Verwaltung freigeschaltet.
- dass Ihnen von der HAW ein E-Mailkonto zur Verfügung gestellt wird, das von der HAW zur Kommunikation mit Ihnen verwendet wird. Sie verpflichten sich, die Mails auf diesem Konto – zumindest soweit sie von der HAW stammen - regelmäßig zu lesen. Dieser Verpflichtung kann ich auch durch Weiterleitung an eine eventuell vorhandene private Mailbox nachkommen. Nachrichten der HAW an Sie gelten mit dem Eingang in meiner Mailbox als mir zugestellt.