Abschlussarbeiten
Beachten Sie bitte die aktuellen Informationen in FAQs!
→Bitte Hinweise und Vordrucke für Abschlussarbeiten auf der Seite des Department beachten!!!
Wenn Sie die Anmeldevoraussetzungen erfüllt haben, können Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden.
Der ausgedruckte und unterschriebene Anmeldebogen ist beim Prüfungsausschussvorsitzenden des Departments abzugeben.
Für das Department Fahrzeugtechnik und Flugzeugbau sowie das Department Maschinenbau und Produktion reichen Sie den unterschriebenen Anmeldebogen zusammen mit der Leistungsübersicht (myHAW) und der unterschriebenen Aufgabenstellung vom Erstprüfer.
Vorlagen für Präsentationen, Poster und Abschlussarbeiten finden Sie bei Ihren jeweiligen Studiengängen oder in Ihrem Department.
Weitere Regelungen
Geheimhaltungsvereinbarungen für Abschluss- und Projektarbeiten
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Bei der Vereinbarung einer Abschlussarbeit oder einer Projektarbeit klären der/die Studierende und der/die Erstprüfer/in, ob das Unternehmen für das Thema der Abschlussarbeit/der Projektarbeit eine Verweigerung der Veröffentlichung der Arbeit oder eine zusätzliche Regelung zur Geheimhaltung wünscht.
Nähere Informationen zur diesem Thema finden Sie hier.
Externe*r Zweitprüfer*in
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Sollte die Wahl Ihres Zweitprüfers auf eine Person außerhalb der HAW Hamburg fallen, müssen Sie spätestens zwei Wochen vor Anmeldung der Abschlussarbeit einen Antrag auf externen Zweitprüfer stellen.
Bitte beachten Sie unbedingt: Anträge auf externe*n Zweitprüfer*in (alle Unterschriften: Studierende/r, externe/r
Zweitprüfer/in, Erstprüfer/in) müssen im Original mit ALLEN originalen Unterschriften im FSB vorliegen.
Der Antrag ist auszufüllen und dem externen Zweitprüfer sowie Erstprüfer zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorzulegen. Anschließend geben Sie den Antrag im Original im Fakultätsservicebüro TI, zusammen mit den auf dem Antrag genannten Nachweisen (Kopie des erworbenen höchsten akademischen Grades - erforderlich ist hier mindestens BA Abschluss für Bachelorthesen bzw. MA Abschluss für Masterthesen und ein beruflicher Lebenslauf, aus dem hervorgeht, das der/die Prüfer*in über mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügt) , ab. Die Nachweise sind nicht erforderlich, wenn der externe Zweitprüfer in den letzten 5 Jahren an Ihrem Department zum Prüfer bestellt wurde und diese dem Fakultätsservicebüro TI vorliegen.
Antrag auf Verlängerung
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Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Nachweise) kann bis zu 2 Wochen vor Ablauf der Frist ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsdauer gestellt werden.
Antrag auf Verlängerung einer Abschlussarbeit
Bitte reichen Sie den Antrag, zusammen mit dem entsprechenden Nachweis (wenn erforderlich), vollständig unterschrieben im Original im Fakultätsservicebüro TI ein.