Visum und Aufenthaltserlaubnis
Bemühen Sie sich frühzeitig um ein Visum, damit Sie nach Deutschland einreisen können, bevor das Semester beginnt. Es ist schwer, den Anschluss zu finden, wenn Sie die ersten Vorlesungen verpasst haben. Beachten Sie, dass Nicht-EU-Studierende ihre Aufenthaltsgenehmigung während des Studiums verlängern müssen. Dafür ist Ihr Finanzierungs- und Studienplan erforderlich. Studierende mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke dürfen nur eine begrenzte Anzahl an Semestern (höchstens zwanzig) in Deutschland studieren. Daher ist es wichtig, den Studienverlauf gut zu planen.
Um Ihnen einen besseren Überblick über die Aufenthaltsbestimmungen zu verschaffen, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Vergessen Sie aber nicht sich noch ausführlicher auf der Webseite des Auswärtigen Amts und im Hamburg Welcome Portal zu informieren.
Brauche ich eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland?
................................................................................................................................................................................................
Sie benötigen keine spezielle Aufenthaltsgenehmigung und kein Visum, um in Deutschland zu studieren, wenn Sie Staatsbürger eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz sind. Um sich in Deutschland dauerhaft aufzuhalten, brauchen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis und eine Meldebescheinigung beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Auch Staatsbürger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Auch sie müssen sich allerdings mit einer gültigen Adresse anmelden und innerhalb von 90 Tagen* eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Staatsangehörige aller anderen Länder benötigen für gewöhnlich ein Visum für die Einreise und eine Aufenthaltsgenehmigung für den längeren Aufenthalt.
Wie Sie sich mit Ihrem Wohnsitz anmelden und ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, erfahren Sie in den weiteren FAQs.
Visum beantragen
................................................................................................................................................................................................
Es kann manchmal Monate dauern, bis ein Visum ausgestellt wird. Daher ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Bitte informieren Sie sich über das Verfahren bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Land.
Studienbewerber*innenvisum: Mit einem Studienbewerber*innenvisum können Sie für maximal drei Monate nach Deutschland einreisen. Sie können die Zeit nutzen und sich über das deutsche Hochschulsystem informieren und sich verschiedene Hochschulen anschauen. Dieses Visum kann in Deutschland in ein Visum für Studienzwecke umgewandelt werden, wenn Sie einen Studienplatz erhalten.
Visum für studienvorbereitende Maßnahmen: Wenn Sie ein Studienkolleg oder einen Sprachkurs besuchen möchten, bevor Sie mit dem Studium anfangen, können Sie auch hierfür ein Visum für Studienzwecke beantragen. Dies ist für maximal zwei Jahre gültig.
Visum zu Studienzwecken: Wenn Sie an einer Hochschule in Deutschland für ein Studium zugelassen wurden, können Sie dieses Visum beantragen. Sie benötigen außerdem einen Finanzierungsnachweis für das erste Studienjahr. Informieren Sie sich auf der Webseite der zuständigen deutschen Botschaft über das Verfahren.
Nach einem Au-pair-Aufenthalt: Ein Visum für einen Au-pair-Aufenthalt kann in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden. Sie müssen jedoch rechtzeitig vor Ablauf des Aufenthaltes bei der Ausländerbehörde nachfragen.
Anmeldung des Wohnsitzes (verpflichtend für alle)
................................................................................................................................................................................................
Jede*r, der*die in eine deutsche Stadt zieht, muss den Wohnsitz anmelden. Das ist ganz wichtig, um sich legal in Deutschland aufzuhalten. Außerdem ist eine Meldebestätigung für vieles erforderlich, zum Beispiel, um ein Bankkonto zu eröffnen oder um einen Handy-Vertrag abschließen zu können.
Wie Sie Ihren Wohnsitz in Hamburg anmelden, erfahren Sie auf dem Hamburg Welcome Portal.
Wenn Sie außerhalb der Stadtgrenze Hamburgs wohnen, kann das Anmeldeverfahren leicht variieren. Erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrem Einwohnermeldeamt.
Aufenthaltsgenehmigung beantragen
................................................................................................................................................................................................
Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken zu beantragen, benötigen Sie normalerweise folgendes:
- Antragsformular
- Pass und ein biometrisches Bild
- Meldebestätigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Finanzierungsnachweis
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde. Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie auf dem Hamburg Welcome Portal.