ERASMUS+ Auslandspraktikum in Europa
Praktika in Europa können im Rahmen von Erasmus+ aus Mitteln der Europäischen Kommission gefördert werden. Die Stipendien werden von der HAW Hamburg vergeben. Es können sich Studierende sowie Graduierte bewerben. Es gelten die EU-Länder sowie die Programmländer außerhalb der EU.
Das International Office der HAW Hamburg bietet offene Sprechstunden zu diesem Thema an und führt regelmäßige Informationsveranstaltungen zum Thema "Praktikum im Ausland" und "Erasmus+ Praktikumsförderung" durch.
WICHTIG: Praktika in folgenden Einrichtungen können nicht gefördert werden, um mögliche Interessenskonflikte oder Doppelfinanzierung zu vermeiden:
- EU-Organe und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen
- Einrichtungen und Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten
FAQs zu Erasmus+ Praktika
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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- Immatrikulation an der HAW Hamburg
- mindestens zwei Monate Praktikumsdauer
- möglichst Anerkennung durch das Department, ist jedoch nicht verpflichtend
- gute Kenntnisse der Arbeitssprache und persönliche Eignung
- Zusage der Praktikumsstelle
Wie und wann kann ich mich bewerben?
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Hier finden Sie den Link zur digitalen Bewerbungsmaske um die Erasmus-Praktikumsförderung zu beantragen. Nach Ausfüllen und Abschicken des Bewerbungsformulars erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit weiteren Angaben. Bitte folgen Sie im weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses den Angaben aus den Mails, die Sie erhalten werden.
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens zwei Monate vor Beginn Ihres Auslandspraktikums über unser digitales Bewerbungsportal im International Office einreichen.
Sie können eine Bewerbung für ein Stipendium auch unabhängig von einer Zusage für einen komkreten Praktikumsplatz auf Basis von Plandaten einreichen und die endgültige Zusage des Arbeitgebers im Zuge der weiteren Bearbeitung Ihres Antrags nachreichen, um die Bewerbungsfrist zu wahren.
Eine Bewerbung nach Beginn des Auslandspraktikums ist generell nicht mehr möglich. Alle Unterlagen müssen immer vor Beginn des Praktikums datiert und gezeichnet sein.
Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen im Zweifel eine individuelle Auskunft geben können, ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann.
Ich habe überraschend eine Zusage erhalten. Kann ich mich bewerben?
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Die Zusage für Ihr Praktikum kam überraschend und es bleibt nur noch wenig Zeit für die Vorbereitungen des Auslandsaufenthaltes? Immer wieder machen wir im International Office genau diese Erfahrung. Daher an dieser Stelle auch der Hinweis: Grundsätzlich sind zum Teil auch kurzfristige Bewerbungen möglich, vorausgesetzt alle Unterlagen (inklusive der Erasmus+ Vertragsunterlagen nach Zusage eines Stipendiums) sind korrekt, vollständig und werden noch vor Beginn des Auslandsaufenthaltes im International Office eingereicht. Eine Garantie sprechen wir bei Bewerbung kürzer als 60 Tage vor Praktikumsbeginn jedoch nicht aus.
Bitte sprechen Sie uns möglichst persönlich an, damit wir Ihnen im Zweifel eine individuelle Auskunft geben können, ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann.
Wie hoch ist die Förderung im aktuell ausgeschriebenen Erasmus+ Projekt?
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Die Höchstdauer der finanziellen Förderung im aktuellen Projekt (Projekt 2023) beträgt 120 Tage. Die Stipendienhöhe richtet sich nach den jeweiligen Lebenshaltungskosten des Ziellandes:
- Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden: 750€/Monat
- Ländergruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: 690€/Monat
- Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: 640€/Monat
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Sofern zutreffend, gibt es zusätzlich
- ein einmaliges Top-up von 50€ und bis zu vier zusätzliche Fördertage für die längere An- und Abreise , wenn An- oder Abreise "grün", d.h. auf nachhaltigem Wege erfolgt (z.B. mit Zug, Bus, Rad o.ä.)
- 250€ pro Monat Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen.
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Falls Sie von der Praktikumseinrichtung ein Praktikumsgehalt beziehen sollten, wirkt sich dies nicht auf die Höhe der Erasmus+ Förderung aus.
Top-up Förderung für grunes Reisen
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Erasmus+ fördert seit Projekt 2021 das emissionsarme Reisen. Es gibt die Möglichkeit zusätzliche Fördermittel für grünes Reisen zu beantragen. Wenn Sie mindestens 50% Ihrer An- und Rückreise Ihrer Mobilität mit umweltfreundlichen Transportmitteln zurücklegen (Zug, Bus, Auto-Fahrgemeinschaften, Rad oder auch Schiff, falls die einzige Alternative das Flugzeug wäre), können Sie einen Reisekostenzuschuss in Höhe von einmalig 50 Euro für grünes Reisen beantragen. Zudem können Sie in diesem Fall bis zu vier zusätzliche Fördertage für die längere An- und Abreise geltend machen.
Hilfreiche Links zum emissionsarmen Reisen:
https://www.rome2rio.com/
mit dem Nachtzug durch Europa
mit dem Zug durch Europa - Interrail
https://ostseefaehren.com/routen/
Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
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Studierende mit geringeren Chancen können eine zusätzliche Förderung (monatliches top-up von 250€) zu der regulären Erasmus-Förderung erhalten. Im Projekt 2023 gilt dies für Studierende
- die Erstakademiker:innen sind
- die Erwerbstätig sind
- die mit minderjährigen Kind(ern) ins Ausland gehen
- mit einem Grad der Behinderung ab 20
- mit chronischer Erkrankung und damit einhergehenden Mehrkosten im Ausland
Bitte beachten Sie das Infoblatt mit den Definitionskriterien je Zielgruppe.
Studierende mit Kind / mit Behinderung / mit chronischen Erkrankungen und Mehrkosten können alternativ einen sog. Langantrag stellen zur Deckung von Kosten bis zu 15.000€ pro Semester. Ebenfalls möglich ist der Erhalt eines Zuschusses für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort.
Diese Möglichkeiten erfordern einen hohen zeitlichen Vorlauf. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung frühzeitig an die Erasmus-Koordinatorin der HAW Hamburg. Anträge müssen dem DAAD spätestens 2 Monate vor Mobilitätsbeginn vorliegen. Weitere Informationen und Erfahrungsberichte dieser Zielgruppen finden Sie auf den Seiten des DAADs.
Was ist das Erasmus+ Graduiertenprogramm?
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Graduierte/Absolvent*innen können durch Erasmus+ gefördert werden, wenn...
- sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 34 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- sie aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung haben bzw. nicht mehr als zehn Monate gefördert wurden,
- sie durch ihre Heimathochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurden,
- sie während des Praktikums exmatrikuliert sind,
- das Praktikum innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Abschluss beendet wird.
- Wichtige Voraussetzung für eine Förderung ist zudem, dass Sie sich um die finanzielle Förderung noch vor Ihrer Exmatrikultation bewerben und spätestens am ersten Arbeitstag Ihres Auslandspraktikums exmatrikuliert sind.
- aktuell werden Auslandpraktika für Graduierte bis Juni 2025 gefördert.
Kann ich ein Erasmus+ Praktikum in Großbritannien machen?
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Nein, das ist leider nicht mehr möglich. Sie können sich für einen Aufenthalt in UK z.B. um das HAW.International-Stipendium für Praktika vom DAAD bewerben. Bitte informieren Sie sich über die neuen Visabestimmungen ausgehend von nachfolgender Website: Aktuelle Informationen vom DAAD.
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Für Praktikantinnen und Praktikanten ist im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) erforderlich. Um ein solches Visum beantragen zu können, müssen die Teilnehmenden über ein sogenanntes Certificate of sponsorship verfügen, welches für Erasmus+ vom British Council ausgestellt wird. Bei dem Certificate of sponsorship handelt es sich um eine Referenznummer, die Informationen über die Stelle und die persönlichen Daten des Teilnehmenden enthält und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig ist. Die Beantragung der Referenznummer ist von der entsendenden Hochschule und nicht von den einzelnen Geförderten beim British Council einzureichen. Dieser Vorgang kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen und ist für deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen nicht kostenpflichtig.
Der Visumsantrag kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of sponsorship online ausgefüllt werden und kostet 244 britische Pfund (deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen erhalten eine Vergünstigung von 55 britischen Pfund).
Wer über ein Visum verfügt, muss zudem eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich.
In der Kategorie Tier5 (GAE) gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt. Allerdings ist auch geregelt, dass die Studierenden ihren Lebensunterhalt durch die Erasmus+-Förderung und/oder das Praktikumsgehalt nachweisen müssen und keine öffentlichen Leistungen beantragen dürfen.
Die Informationen wurden auf der Website des DAAD zum Thema Brexit ergänzt.
Welche Pflichten habe ich als Erasmus+ Praktikant/in?
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- Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung, falls dies nicht durch die Praktikumseinrichtung erfolgt (z.B. über die DAAD-Gruppenversicherung)
- Fristgerechtes, ordnungsgemäßes Einreichen aller für Erasmus+ erforderlichen Dokumente, u.a. das Learning Agreement Before Mobility. (Die Vorlagen erhalten Sie im Verlauf des Bewerbungsprozesses von uns).
- Erstellen eines Erfahrungsberichtes inklusive Fotos, welche nach Abschluss des Praktikums für die Bewerbung des Programms verwendet werden
Link zu einer Broschüre "Praktika im Ausland"
Kontakt
Malgorzata Tänzler
International Office
Studierendenzentrum
Stiftstraße 69 / Raum 231
20099 Hamburg
T +49.40.42875-9182