FAQs zum Auslandspraktikum
Kann ich mein Pflichtpraktikum auch im Ausland absolvieren?
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Ja, Sie können das Pflichtpraktikum in der Regel auch im Ausland absolvieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer/Ihrem zuständigen Praktikantenberater/in, ob es für die Planung, Durchführung und Anerkennung eines solchen Vorhabens besondere Fristen und Vorgaben gibt im Vergleich zu einem Praktikumsvorhaben im Inland.
Kann ich während meines Studiums ein freiwilliges Praktikum im Ausland absolvieren?
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Ja, Sie können auch ein freiwilliges Praktikum im Verlauf Ihres Studiums absolvieren. Dieses kann zum Beispiel auch in den Semesterferien stattfinden. Auch in diesem Fall ist es ggf. sinnvoll Ihre/n Praktikantenberater/in zu kontaktieren, um hilfreiche Hinweise zu erhalten, wann ein Praktikum zeitlich und fachlich sinnvoll ist und welche Voraussetzungen das Praktikum für eine eventuell geplante Anerkennung erfüllen muss.
Welche finanzielle Unterstützung kann ich für mein Auslandspraktikum erhalten?
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Es gibt verschiedene Stipendienprogramme, welche Ihnen dabei helfen können, Ihr Auslandspraktikum finanziell realistisch und sicher zu planen. Ein Teil der Programme wird vom International Office der HAW Hamburg angeboten. Weiterführende Informationen dazu finden Sie jeweils unter den entsprechenden Programmen. Außerdem finden Sie viele Angebote zur finanziellen Unterstützung Ihres geplantes Auslandspraktikums z.B. auf der DAAD-Website.
Welche Ansprechpartner*innen können bei der Planung meines Auslandspraktikums für mich hilfreich sein?
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Wichtige Ansprechpartner*innen im Zuge Ihrer Planungen für ein Auslandspraktikum können sein Ihr/e Studienfachberater/in, Ihr/e Auslandsbeauftragte/r und Ihr/e Praktikumsbeauftragte/r. Eine Übersicht der aktuellen Ansprechpartner*innen inklusive einer Kontaktadresse finden Sie im EMIL-Raum Ihrer Fakultät.
Kann ich mein Auslandspraktikum anerkennen lassen?
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Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, ist mit dem erfolgreichen Abschluss des Auslandspraktikums auch eine Anerkennung verbunden. Diese wird bereits bei der Planung des Praktikums festgelegt. Bei freiwilligen Praktikumsvorhaben ist eine Anerkennung möglich, aber nicht zwingend.
Wie finde ich einen Praktikumsplatz im Ausland?
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Als Studierende/r liegt es in Ihrer Verantwortung einen den Vorgaben (z.B. Mindestdauer des Praktikums) entsprechenden Praktikumsplatz im Ausland zu finden. Hierbei bietet das Internet eine große Fülle an Datenbanken und Webseiten, die sich ausschließlich auf das Thema Auslandspraktikum spezialisiert haben. Einige Programme bieten sogar ein sogenanntes All-inclusive-Paket an, welches bereits einen Praktikumsplatz und eine finanzielle Förderung beinhaltet. Außerdem können Sie von den Erfahrungen ehemaliger Auslandspraktikanten profitieren und Ideen für sich aufgreifen, wo sie sich ggf. auch bewerben können.
Wie kann ich mich auf das Auslandspraktikum vorbereiten?
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Für die Suche nach Praktikumsstellen eignet sich vor allem die Plattform Erasmusintern.org. Daneben gibt es weitere zahlreiche Praktikumsbörsen. Teilweise gegen eine Gebühr können Sie sich auch von verschiedenen Vermittlerorganisationen unterstützen lassen.
Berichte von Studierenden, die bereits ein Praktikum im Ausland absolviert haben, können hilfreiche Tipps zur Stellensuche, Wohnungssuche und vielen anderen Themen beinhalten.
Teilnehmer*innen am Erasmus+ Programm erhalten (nach der Zusage durch die HAW Hamburg) für bestimmte Sprachen die Möglichkeit, an einem kostenlosen Online-Sprachkurs teilzunehmen, um sich auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten. Wer einen Sprachkurs lieber persönlich besucht, hat in Hamburg vielfältige Möglichkeiten dazu. Darüber hinaus bieten sich Tandems besonders für die Erweiterung der eigenen Sprachkenntnisse an.
Brauche ich ein Visum, wenn ich im Ausland ein Praktikum absolvieren möchte?
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Deutsche Studierende und Studierende aus den EU-Mitgliedsstaaten brauchen in der Regel kein Arbeitsvisum für einen Praktikumsaufenthalt innerhalb Europas / im Erasmus-Raum. Studierende, die in Übersee ein Praktikum absolvieren möchten, müssen sich rechtzeitig eigenständig um ein Praktikanten-Visum kümmern. Informationen zu Einreisebestimmungen und Aufenthaltsregelungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Wie finde ich ein Zimmer, wenn ich ins Ausland gehe?
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Um ein Zimmer / eine Unterkunft vor Ort müssen Sie sich grundsätzlich selbst kümmern, falls Ihr Arbeitgeber keine Unterkunft zur Verfügung stellt.
Kann ich als Elternteil mit Kind(ern) ins Ausland gehen?
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Ja, das können Sie natürlich! Im Erasmus-Programm gibt es eine Sonderförderung für Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland gehen.
Wenn Sie mit Kind(ern) ins Ausland gehen möchten, bedarf dies natürlich eines größeren Planungsaufwandes (Kinderbetreuung, Organisation Schulbesuch etc.). Wir und z.B. die Partnerhochschulen oder Praktikumsfirmen können Sie in diesen Angelegenheiten leider nur begrenzt unterstützen. Hilfreiche Informationen mit Tipps & Erfahrungsberichten finden Sie auch unter https://www.auslandsstudium-mit-kind.de/ . Sprechen Sie uns gern an, um den passenden Auslandsaufenthalt für Sie zu finden.
Wie und wo bekomme ich einen DAAD-Sprachnachweis?
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Alle Informationen zum Erhalt eines Sprachnachweises finden Sie hier.
Sollte ich ein Urlaubssemester nehmen, wenn ich ins Ausland gehe?
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Ein Studien-/Praktikumssemester im Ausland kann ein Grund sein, sich von der HAW Hamburg beurlauben zu lassen. Der Antrag für ein Urlaubssemester ist fristgerecht schriftlich beim Studierendensekretariat zu stellen. Alle Informationen zum Vorgehen finden Sie hier. Es gilt zu beachten, dass Sie während eines Urlaubssemesters keine Prüfungen an der HAW Hamburg ablegen können.
Semesterbeitrag - wie kann ich den Anteil des HVV-Semestertickets erstattet bekommen?
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Wenn Sie für einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt ins Ausland gehen, müssen Sie weiterhin an der HAW Hamburg eingeschrieben bleiben und den Semesterbeitrag zahlen - auch für Ihr Auslandssemester. Den Anteil für das HVV-Semesterticket können Sie sich aber auf Antrag beim Studierendenwerk zurückerstatten lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fristen für die Antragstellung beim Studierendenwerk Hamburg (ohne Gewähr):
Wintersemester: 31. August
Sommersemester: 28. Februar