Gaststudierende, Gast- und Nebenhörer*innen
Neben Personen, die an der HAW Hamburg als Studierende immatrikuliert sind, können auch andere Personen Veranstaltungen belegen:
- Gaststudierende sind Studierende anderer Hochschulen, die durch einen Kooperationsvertrag Teile ihres Studiums an der HAW Hamburg absolvieren.
- Gasthörer*innen sind Personen, die kein Studium an einer Hochschule absolvieren. Sie können einzelne Veranstaltungen besuchen, aber keine Prüfungsleistungen ablegen.
- Nebenhörer*innen sind Studierende einer anderen Hochschule, die einzelne Veranstaltungen an der HAW Hamburg belegen und in diesen auch Prüfungen ablegen können.
Gaststudierende
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Wenn Sie an einer anderen Hochschule studieren und Ihre Hochschule einen Kooperationsvertrag zum Zwecke des Studierendenaustausches oder der Durchführung gemeinsamer Studiengänge mit der HAW Hamburg abgeschlossen hat, können Sie die Immatrikulation als Gaststudierende*r beantragen. Sie sollten bereits im dritten Semester Ihres Studiengangs sein.
Als Gaststudierende*r sind Sie berechtigt, Prüfungs- und Studienleistungen abzulegen. Abschlussprüfungen sind nur möglich, wenn dies vertraglich zwischen Ihrer und unserer Hochschule vereinbart ist. Ihr Gaststudium sollte nach zwei Semestern abgeschlossen sein. In Ausnahmefällen kann es bis zu vier Semester dauern.
Für Ihr Gaststudium müssen Sie einen Semesterbeitrag (ohne Verwaltungskostenbeitrag) bezahlen.
Studierende an deutschen Hochschulen: Schreiben Sie eine E-Mail an studierendensekretariat (at) haw-hamburg (dot) de und geben Sie an, an welcher Hochschule Sie aktuell studieren und in welchem Studienfach Sie ihr Gaststudium absolvieren möchten.
Studierende von Hochschulen im Ausland: wenden Sie sich bitte an das International Office der HAW Hamburg.
Gasthörer*innen
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Auch wenn Sie an keiner Hochschule studieren oder kein Studium an der HAW Hamburg aufnehmen wollen, können Sie hier Veranstaltungen besuchen. Eine Gasthörerschaft kann jeweils im Rahmen von Maßnahmen und Veranstaltungen der Weiterbildung oder für die Dauer eines Semesters in einzelnen Lehrveranstaltungen stattfinden. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr von derzeit 70,- € je Semester erhoben. Sie erhalten nach der Genehmigung des Gasthörerantrags einen entsprechenden Gebührenbescheid.
Auf Antrag erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Wenden Sie sich dazu zu Beginn der Veranstaltung an die Durchführenden der Veranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen ablegen und auch keinen Studienabschluss anstreben können. Ebenfalls dürfen Sie keine der sozialen Leistungen in Anspruch nehmen, die den Studierenden zur Verfügung gestellt werden. Wenn es für einen Studiengang nur beschränkte Kapazitäten gibt, ist eine Zulassung als Gasthörer*in dort nicht möglich.
Bewerber*innen, die sich erfolglos um einen Studienplatz an der HAW Hamburg beworben haben, werden nicht als Gasthörer im entsprechenden Studiengang zugelassen.
Zulassung
Für die Zulassung als Gasthörer*in müssen Sie aufgrund Ihrer bisherigen Ausbildung oder Tätigkeit in der Lage sein, den belegten Lehrveranstaltungen zu folgen.
Den Zulassungsantrag können Sie hier herunterladen. Schicken Sie den Antrag bitte vollständig ausgefüllt an die Postadresse des Studierendensekretariats zurück oder geben Sie ihn in der Verwaltung des entsprechenden Departments ab. Bitte beachten Sie, dass die gewünschten Lehrveranstaltungen vom jeweiligen Department genehmigt werden müssen.
Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir neben dem Antrag folgende Unterlagen:
- Bundes-Personalausweis oder ein entsprechender Ausweis (Kopie)
- Nachweise über die Vorbildung und die bisherige Tätigkeit (Kopie)
Sie werden jeweils für ein Semester zugelassen und erhalten eine Bescheinigung, die Sie zum Besuch der Einrichtungen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg berechtigt. Die Zulassung als Gasthörer*in ist gebührenpflichtig (zurzeit 70 Euro). Sie erhalten nach der Zulassung einen Gebührenbescheid.
Bewerbungsfristen
Ihre Bewerbung muss vollständig eingegangen sein
- bis zum 15. April für das Sommersemester oder
- bis zum 15. Oktober für das Wintersemester.
Nebenhörer*innen
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Wenn Sie an einer anderen Hochschulen studieren, können Sie als Nebenhörer*in jeweils für die Dauer eines Semesters zu einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden. In den Lehrveranstaltungen, zu denen Sie zugelassen sind, sind Sie berechtigt, insgesamt bis zu vier Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Ausgenommen davon sind Zwischen- und Abschlussprüfungen.
Studierende der HAW Hamburg dürfen einzelne Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge besuchen und insgesamt bis zu vier Prüfungs- und Studienleistungen erbringen, sofern ausreichend Kapazität vorhanden ist und das Studiendekanat, das die Lehrveranstaltungen anbietet, zustimmt. Den Studierenden erwächst dadurch nicht das Recht auf einen Studiengangwechsel oder auf die Immatrikulation in den betreffenden Studiengang.
Zulassung
Den Zulassungsantrag erhalten Sie hier. Dieser ist schriftlich innerhalb der allgemeinenBewerbungsfristen an die Postadresse des Studierendensekretariats zu schicken. Bitte beachten Sie, dass nur Anträge bearbeitet werden können, die vollständig ausgefüllt und vom zuständigen Studiendepartment genehmigt worden sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie Ihres Ausweises
Eine Zulassung für das erste Fachsemester für kapazitätsbegrenzte Studiengänge ist ausgeschlossen.
Befristung
Die Zulassung gilt jeweils für ein Semester. Insgesamt dürfen Sie höchstens vier Fachsemester als Nebenhörer*in Veranstaltungen an der HAW Hamburg belegen.