Beantragung bei der Bewerbung - Nachweis bei der Immatrikulation
In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht, d. h. Studierende müssen mit der Onlineimmatrikulation die Versicherungsdaten ihrer Krankenkasse angeben (Versicherten-, Betriebsnummer und Name der Krankenkasse). Bitte beantragen Sie bereits mit der Bewerbung bei Ihrer Krankenkasse eine spezielle Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung, welche uns ihre Krankenkasse dann elektronisch übermittelt, wenn Sie sich bei uns immatrikulieren. Sie können Ihrer Krankenkasse dabei alle Hochschulen nennen, bei denen Sie sich bewerben werden. Bitte nennen Sie Ihrer Krankenkasse hierzu den Namen der Hochschule und die Absendernummer.
Die Absendernummer der HAW Hamburg lautet: H0000531.
Die Informationen gelangen erst mit der Onlineimmatrikulation zu der Hochschule, bei der Sie sich einschreiben.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für Studierende, gesetzlich krankenversichert zu sein. Sie können als selbständiges Mitglied versichert sein oder über ihre Eltern.
Befreiung von der Versicherungspflicht:
Sie können sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern. In diesem Fall müssen Sie sich mit der privaten Versicherungsbescheinigung an eine gesetzliche Krankenkasse wenden. Die gesetzliche Krankenkasse meldet uns dann digital Ihre Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden, sie gilt so lange Sie studieren. Bitte lassen Sie sich hierzu bei der gesetzlichen Krankenkasse beraten, bevor Sie sich dafür entscheiden.
Das Merkblatt des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen zum Thema Krankenversicherungspflicht für Studierende finden Sie hier. Außerdem stellen die Stadt Hamburg und die Verbraucherzentrale Informationen zur Verfügung.
Hinweis: Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, besteht regulär keine Versicherungspflicht in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung mehr. Sie müssen in dem Fall also keinen Nachweis der Krankenversicherung einreichen.
Informationen für internationale Studierende finden sich hier.
Wechsel des Studiengangs
Wenn Sie aktuell an der HAW Hamburg eingeschrieben sind und nur den Studiengang wechseln, benötigen Sie keinen neuen Nachweis der Krankenversicherung, es sei denn, Sie haben mit dem Wechsel des Studiengangs auch Ihre Krankenversicherung gewechselt.