Gremienwahlen im Sommersemester 2024
Vom Dienstag, den 25. Juni bis Donnerstag, den 27. Juni 2024 werden die Wahlen
- zum Hochschulsenat für alle Gruppen
- zu den Fakultätsräten für die Gruppe der Studierenden und
- zu den Departmenträten für die Gruppe der Studierenden
durchgeführt.
Die Amtszeit beginnt am 1. Oktober 2024 und beträgt für Studierende ein Jahr sowie für die weiteren Mitglieder zwei Jahre.
Wahlvorschläge können ab dem 2. April 2024 bis spätestens 29. April 2024, 12.00 Uhr bei der Wahlleitung per Post, E-Mail, Fax oder persönlich eingereicht werden.
Dies beinhaltet die Formulare: (per Rechtsklick downloaden "Link speichern unter")
Einverständniserklärung Mitglied
Einverständnis stellvertretendes Mitglied
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Bitte achten Sie auf sorgfältiges und vollständiges Ausfüllen.
Übersicht der zu besetzenden Sitze
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I. Wahlen zum Hochschulsenat
Für alle Mitgliedergruppen der Hochschule
Anzahl der Mitglieder:
1. Gruppe Professor*innen: neun Mitglieder
2. Gruppe der Studierenden: drei Mitglieder
3. Gruppe akademisches Personal: drei Mitglieder
4. Gruppe Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal: zwei Mitglieder
II. Wahlen zu den Fakultätsräten
Nur für die Gruppe der Studierenden
Anzahl der Mitglieder:
Es sind drei Mitglieder jeweils mit Stellvertretung zu wählen
III. Wahlen zu den Departmenträten
Nur für die Gruppe der Studierenden
Anzahl der Mitglieder:
Es ist ein Mitglied (drei Mitglieder*) jeweils mit Stellvertretung zu wählen
* diese Angabe gelten je für das Department Design und das Department Wirtschaft
Hinweise zum Wahlverzeichnis
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Zur Information haben Sie die Möglichkeit das Wahlverzeichnis im Büro der Wahlleitung einzusehen. Für eine Terminabsprache kontaktieren Sie dafür bitte vorab die Wahlleitung. Das Wahlverzeichnis enthält alle wahlberechtigten Studierenden und Beschäftigten. Die Beschäftigten sind den Gruppen Professor*innen, Akademisches Personal und Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal (TVP) zugeordnet.
Wer Mitglied mehrerer Gruppen ist (z.B. Akademisches Personal und Studierende*r) und / oder mehr als einer Fakultät oder einem Department angehört kann durch eine bis zum 4. Juni 2024 an die Wahlleitung zu sendende formlose schriftliche oder elektronische Erklärung bestimmen, in welcher Gruppe, Fakultät oder welchem Department das aktive Wahlrecht ausgeübt werden soll. Sie dürfen nur für eine Gruppe bzw. eine Fakultät/ ein Department wählen und gewählt werden. Geben Sie keine termingerechte Erklärung ab werden Sie einer Gruppe in der Reihenfolge 1. Professor*innen, 2. Akademisches Personal, 3. Studierende, 4. TVP zugeordnet, bzw. die Wahlleitung ermittelt durch Los, in welcher Fakultät / welchem Department Sie ihr Wahlrecht ausüben dürfen.
Briefwahl bei Verhinderung
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Wer am 25. bis 27. Juni 2024 verhindert ist an der Urnenwahl teilzunehmen, kann per Brief wählen. Die Wahlunterlagen sind spätestens bis Montag, den 23. Mai 2024 bei der Wahlleitung unter wahlleitung (at) haw-hamburg (dot) de oder der Postadresse der Wahlleitung anzufordern.
Aufgaben der Gremien
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Die Aufgaben des Hochschulsenats sind in § 85 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) geregelt. Danach ist der Hochschulsenat an allen wichtigen Entscheidungen der HAW Hamburg beteiligt, z.B. an der Wahl und Abwahl der*des Präsident*in sowie an der Bestellung des Hochschulrats. Er bestätigt Vizepräsident*innen und erlässt Richtlinien, wählt die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten. Der Hochschulsenat bezieht zu allen wesentlichen Themen rund um die HAW Hamburg Stellung.
Die Aufgaben eines Fakultätsrates ergeben sich aus § 91 HmbHG. Er entscheidet in allen Angelegenheiten der Fakultät, die das Studium betreffen, während die*der Dekan*in die Fakultät nach außen vertritt und deren Geschäfte in eigener Zuständigkeit führt. Wichtige Aufgaben des Fakultätsrates sind die Behandlung von Reformvorschlägen für die Studienordnung, grundlegende Fragen der Studi-enorganisation und die Beschlussfassung über Berufungen von Professor*innen.
Die Aufgaben eines Departmentsrates sind in § 16 der Grundordnung der HAW Hamburg geregelt. Sie umfassen u. a. die Wahl der Departmentsleitung sowie der stellvertretenden Departmentsleitung und deren Abwahl, im Rahmen ihrer zugeordneten Fachgebiete die Beschlussfassung z. B. über Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen, über die Grundsätze der Mittelverteilung des Departments auf Vorschlag der Departmentleitung etc.
Die Gremien treten in regelmäßigen Sitzungen zusammen, um über die oben genannten Themen zu diskutieren bzw. Stellung zu nehmen oder zu entscheiden.
Datenschutz
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Informationen darüber, wie wir personenbezogene Daten bei Wahlen verarbeiten und welche Rechte Sie haben, erhalten Sie unter:
www.haw-hamburg.de/datenverarbeitung
Wahlordnung
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Die Wahlen der Hochschulgremien finden auf Grundlage der Wahlordnung der HAW Hamburg statt. Diese finden Sie hier.
Wahlleitung der HAW Hamburg
Victoria Mader
Hochschulverwaltung / Justitiariat / Zi. 11.21
Berliner Tor 5 / 20099 Hamburg
wahlleitung (at) haw-hamburg (dot) de