Ethikantrag
Die Ethikkommission der HAW Hamburg nimmt auf Antrag Stellung zur ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen eines Forschungsvorhabens bevor dieses durchgeführt wird.
Sie übernimmt diese Stellungnahmen nur in solchen Fällen, in denen aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine andere Ethikkommission zuständig ist.
Wann sollte ein Antrag gestellt werden?
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Um zu überprüfen, ob ein Antrag an die HAW Ethikkommission gestellt werden sollte oder nicht, nutzen Sie bitte die für diese Prüfung vorgesehene Checkliste Ethische Selbstbewertung.
Wann muss eine andere Ethikkommission angefragt werden?
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Anträge, die unter die gesetzlichen Bestimmungen der § 40 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG), § 20 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) oder § 8 / § 9 Stammzellgesetz (StZG) fallen, sind an die dafür gesetzlich vorgesehenen Ethikkommissionen zu richten. Weiterhin können standesrechtliche Bestimmungen für verschiedene Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzte, weitere Vorschriften und Zuständigkeiten festlegen.
Wer kann einen Antrag stellen?
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Die verantwortlichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eines Forschungsvorhabens, die als Professorin/Professor, wissenschaftliche Angestellte/r oder Lehrbeauftrage/r Mitglied der HAW Hamburg sind, können einen Antrag stellen.
Ebenso können Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden an der HAW Hamburg für Forschungsvorhaben im Rahmen von Studien- und Qualifizierungsarbeiten (Bachelor- oder Master-Arbeit, Dissertation) Ethikanträge stellen. Solche Anträge sollen von der betreuenden HAW- Professorin bzw. dem betreuenden HAW-Professor gegengezeichnet sein.
Standardverfahren nach Eingang des Ethikantrags
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Die Leitung der Ethikkommission bittet zwei Mitglieder der Kommission, ein Vorvotum zum eingegangenen Antrag zu erstellen. Nach Eingang der Vorvoten werden diese im Umlaufverfahren mit den übrigen Kommissionsmitgliedern abgestimmt. Im Anschluss werden die abgestimmten Voten durch die Geschäftsstelle an den/die Antragssteller*in rückgemeldet. Es kann sich dabei entweder um ein positiven Votum ohne Auflagen, um ein positives Votums mit Auflagen (bedingt positives Votum) oder um ein negatives Votum handeln.
Bei einem positiven oder negativen Votum erfolgt eine direkte Rückmeldung an den/die Antragsteller*in.
Bei einem bedingt positiven Votum wird der/die Antragssteller*in um eine Überarbeitung gebeten. Nach Eingang der Überarbeitung entscheidet die Geschäftsstelle nach Rücksprache mit dem Vorsitz
a) ob die Überarbeitung noch einmal den Ersteller*innen des Vorvotums sowie der Kommission vorgelegt werden muss oder
b) ob ein Votum an den/die Antragssteller*in ohne weitere Einbeziehung der Gesamtkommission erfolgen kann.
Im Anschluss erfolgt entweder a) eine erneute Beteiligung der Kommission nach oben beschriebenen Verfahren oder b) eine Rückmeldung an den/die Antragsteller*in. Der Standardfall ist hierbei a).
Hinweis: Das Gesamtverfahren dauert ca. 5-10 Wochen. In der vorlesungsfreien Zeit ist eine zeitliche Verzögerung des Verfahrens nicht auszuschließen.
Stellungnahme durch die Ethikkommission der HAW Hamburg
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Die Stellungnahme der Kommission kann entweder:
- die „ethische Unbedenklichkeit ohne Einschränkung“ bestätigen
- das Vorhaben als „ethisch unbedenklich“ bewerten, darüber hinaus aber bestimmte Auflagen formulieren, die zu berücksichtigen und befolgen die Antragstellerin/der Antragsteller sich verpflichtet, oder
- das Vorhaben als „ethisch bedenklich“ einschätzen und dem Antragsteller freistellen, eine revidierte Fassung des Antrags einzureichen.
Die ethische Verantwortung des/der verantwortlichen Forschers/Forscherin bleibt dabei unberührt.
Antragsverfahren, Vorlagen und Hinweise
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Anträge können jederzeit eingereicht werden. Anträge müssen allerdings vor Beginn der Forschungsarbeiten gestellt werden, eine nachträgliche Begutachtung ist grundsätzlich nicht möglich.
- Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen ein.
- Anträge an die HAW-Ethikkommission sind gebührenfrei.
- Anfragen sind über die Geschäftsstelle der Ethikkommission ethikkommission (at) haw-hamburg (dot) de an die Kommission zu richten.
- Der Antrag kann über das untenstehende Formular eingereicht werden und besteht aus einer Gesamt-PDF-Datei.
Vorlagen für den Ethikantrag
- Checkliste Ethische Selbstbewertung (Bitte benutzen Sie diese Checkliste, um zu überprüfen, ob Sie einen Ethikantrag stellen sollten)
- Vorlage Ethikantrag (Bitte füllen Sie den Ethikantrag vollständig aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Anlagen als ein pdf-Dokument ein)
Weitere Informationen und Materialien
- Muster Schweigepflichtserklärung (pdf)
- Thema Datenschutz
- Data protection and data processing in scientific studies (Word)
- Checkliste Datenschutz für Forschungsvorhaben des MMKH
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung in die Verarbeitung personenbezogener Daten des MMKH
- Beispiel einer Datenschutzerklärung für den Bereich: Forschung und Wissenschaft des MMKH
- Infothek Datenschutz des MMKH
- Themenseite Forschung und Datenschutz des MMKH
Formular zur Einreichung Ethikantrag
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Antragsverfahren (siehe oben).