Abschlussarbeiten und Zeugnisdokumente
Abschlussarbeiten
Allgemeine Informationen
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Eine Abschlussarbeit kann frühestens beantragt werden, wenn alle Voraussetzungen der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung vorliegen.
Legen Sie den „Antrag auf Ausgabe einer Abschlussarbeit“ mit den Veröffentlichungserklärungen dem Erstgutachter, dem Zweitgutachter und danach dem Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) zur Unterschrift vor. Der PAV prüft den Titel und die Eignung der Gutachter und trägt ein verbindliches Beginndatum und Abgabedatum ein.
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 10 Wochen bzw. 8 Wochen für die Studiengänge Gesundheitswissenschaften und Ökotrophologie. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Wenn in dem Semester, in das die Bearbeitungszeit fällt, weitere Prüfungen abgelegt werden müssen, kann je nach Prüfungsbelastung die Bearbeitungszeit verlängert werden. Das Beginndatum ist in Absprache mit dem PAV maximal 4 Wochen zurückdatierbar.
Geben Sie den von Erst- und Zweitgutachtern, PAV und Ihnen unterschriebenen Antrag auf Ausgabe einer Abschlussarbeit, das Begleitblatt und, falls der Gutachter bisher noch nicht als Gutachter für die HAW tätig war, eine einfache Kopie des akademischen Abschlusses des externen Gutachters im Fakultätsservicebüro (FSB) ab. Anmeldungen mit externen Gutachtern ohne Nachweis eines akademischen Abschlusses können nicht angenommen werden.
Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrages eine Kopie der Anmeldung mit Ihren Abgabedaten.
Anträge
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Rechtliche Grundlagen zur Veröffentlichung von Abschlussarbeiten
Declaration of consent for publication of a final thesis
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Department Gesundheitswissenschaften
- Gesundheitswissenschaften Antrag
- Gesundheitswissenschaften Application
- Health Sciences Master and Master of Puplic Health Application
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Für folgende Bachelor- und Masterstudiengänge nutzen Sie bitte diesen Antrag
- Biomedical Engineering
- Biotechnologie
- Food Science
- Gefahrenabwehr
- Medizintechnik
- Ökotrophologie
- Pharmaceutical Biotechnology
- Process Engineering
- Renewable Energy Systems
- Rettungsingenieurwesen
- Umwelttechnik
- Verfahrenstechnik
You can also use the english version: Application
Titeländerung und Verlängerung des Abgabezeitraums
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Verlängerung des Abgabetermins
Sollten Sie während der Bearbeitung Ihrer Thesis erkranken, reichen Sie beim Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original ein (Frist: Ein Werktag nach Ablauf der AU). Der Abgabezeitraum verlängert sich um die Anzahl der Krankheitstage.
Bei anderweitigen Gründen holen Sie zuerst die Zustimmung der Gutachter ein und legen diese dem PAV (gerne auch per Mail) mit kurzer Begründung und einer Angabe der gewünschten Verlängerung zur Genehmigung vor. Der PAV benachrichtigt dann das Fakultätsservicebüro, von dem Sie eine Bestätigung des neuen Abgabetermins per E-Mail erhalten.
Änderung des Titels
Wenn Sie den Titel der bereits angemeldeten Abschlussarbeit ändern möchten, holen Sie die Zustimmung der Gutachter ein und legen sie dem PAV zur Genehmigung vor. Der PAV benachrichtigt dann das Fakultätsservicebüro, von dem Sie eine Bestätigung über die genehmigte Änderung per E-Mail erhalten.
Bitte denken Sie daran, den Antrag auf Ausgabe der Abschlussarbeit mit dem geänderten Titel neu auszudrucken, damit alle Formblätter den korrekten Titel aufweisen. Die Unterschriften der Gutachter müssen Sie nicht erneut einholen.
Abgabe
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Der Abgabetermin ist verbindlich. Eine vorzeitige Abgabe ist für Bachelorstudiengänge max. 1 Woche und für Masterstudiengänge max. 3 Wochen vor dem festgelegten Abgabetermin möglich.
Für den Bachelorstudiengang Ökotrophologie und die Studiengänge des Departments Gesundheitswissenschaften ist die Abgabe frühestens nach der Hälfte der Bearbeitungszeit möglich.
Arbeiten, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht angenommen.
Nicht fristgerecht abgegebene Abschlussarbeiten werden als „nicht bestanden“ mit der Note 5,0 gewertet.
Fällt der Abgabetermin auf einen Sonn- oder Feiertag, gilt der nächste Werktag als Abgabetermin.
Sie haben 3 Möglichkeiten, die fertig gestellte Abschlussarbeit (2 gebundene Exemplare + Datenträger mit einer digitalen Version Ihrer Thesis (CD, SD-Karte, USB-Stick) + Prüfakte (bestehend aus 5 Dokumenten: Formblatt Prüfakte, unterzeichnete Eidesstattliche Erklärung, Bewertungsvorlage 1 und 2 und Abgabebestätigung)) abzugeben:
- Persönlich im Fakultätsservicebüro nach Terminvereinbarung
- Per Post (als Abgabedatum gilt das Datum des Poststempels). Bitte heben Sie die Bestätigung der Post gut auf. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben:
Postanschrift für Briefe und Einschreiben:
HAW Hamburg, Fakultät LS
Fakultätsservicebüro
Postfach 10 03 61
20002 HamburgPostanschrift für Päckchen und Pakete:
HAW Hamburg, Fakultät LS
Fakultätsservicebüro
Ulmenliet 20
21033 Hamburg -
Hinterlegung im Postfach des Fakultätsservicebüros (#160 vor der Mensa) innerhalb der Gebäudeöffnungszeiten
Wenn Sie Ihre Arbeit nicht persönlich abgeben, erhalten Sie Ihre Abgabebestätigung automatisch auf dem Postweg. Sie brauchen uns über Ihre Abgabe nicht separat informieren. Bei fehlenden Unterlagen informieren wir Sie per E-Mail. Das Fehlende kann nachgereicht werden, ohne dass Ihre Frist davon berührt wird.
Nach der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit haben die Gutachter 6 Wochen Zeit für die Bewertung. Die Gutachten werden an das FSB gesandt. Liegen beide Gutachten vor, werden sie vom FSB an den Prüfungsausschussvorsitz weitergeleitet. Anschließend wird die Note in myHAW sichtbar geschaltet.
Informationen zum Thema Rückmeldung:
Sie müssen sich nicht zurückmelden, wenn Sie sämtliche Prüfungsleistungen erbracht haben und die Abschlussarbeit vor dem Ende des aktuellen Semesters abgeben.
Zeugnisdokumente
Nach der letzten bestandenen und bewerteten Prüfung werden auf Antrag ein Zeugnis und eine Urkunde ausgestellt. Die Beantragung unterliegt keiner Frist. Reichen Sie Ihren Antrag gerne bereits mit der Thesis ein, sofern dies Ihre letzte Leistung ist. Der Antrag kann aber auch im exmatrikulierten Zustand und auch per E-Mail eingereicht werden.
Eine Rückmeldung in das Folgesemester ist nicht nötig/zulässig, auch wenn die Bewertung einzelner Leistungen noch aussteht. Nähere Informationen rund um das Thema Exmatrikulation finden Sie unter dem gesonderten Reiter "Exmatrikulation".
Zeugnisantrag
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Der Zeugnisantrag kann bereits abgegeben werden, auch wenn die Benotung der Abschlussarbeit noch nicht vorliegt. Alle weiteren Leistungen müssen bewertet in myHAW verbucht sein.
Die Zeugnisdokumente werden mit den Vor- und Nachnamen erstellt, die im myHAW hinterlegt sind. Sollten Sie mehrere Vor- oder Nachnamen haben, die dort nicht aufgeführt sind, reichen Sie mit dem Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes mit den aktuellen Namen ein.
Sobald die Zeugnisdokumente unterschrieben bereitliegen, werden Sie von uns per Email benachrichtigt. Ihnen wird dann angeboten, die Dokumente persönlich bei uns im Fakultätsservicebüro abzuholen oder sich diese per Einschreiben zusenden zu lassen.
Bitte nutzen Sie für alle Bachelor- und Masterstudiengänge diesen Zeugnisantrag.
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