Studierendenausweis / Chipcard
Aktuelle Hinweise (28.03.2024)
Ab dem 1. April 2024 werden keine Chipkarten mehr an neue Studierende herausgeben. Den Studierendenausweis können immatrikulierte Studierende ab sofort in myHAW herunterladen: myhaw.haw.tuhh.de
Die vorhandenen Chipkarten behalten ihre Gültigkeit und sollen weiterhin als Bibliotheksausweis benutzt werden. Studierende, die ab dem Sommersemester 2024 an der HAW Hamburg eingeschrieben sind, erhalten den HIBS-Bibliotheksausweis.
Außerdem können die Chipkarten auch wieder validiert werden und dann weiter als personalisierter Studierendenausweis eingesetzt werden.
Das Semesterticket wird zum Sommersemester 2024 im Rahmen der Umstellung auf ein vergünstigtes Deutschlandticket als digitales Ticket über den HVV zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zum Semesterticket / Deutschlandticket
FAQ zur Chipkarte
Wie verlängere/validiere ich die Chipkarte?
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Wenn Sie eine Chipkarte als Studierendenausweis benutzen möchten, müssen Sie diese in jedem Semester validieren."Validierung" bedeutet die Aktualisierung der Gültigkeit des Studierendenausweises. Hierbei wird die Chipkarte in eine Validierungsstation eingesteckt, geprüft und bei erfolgreicher Prüfung mit dem aktuellen Gültigkeitsende (= Semesterende) bedruckt. Bitte prüfen Sie deshalb nach der Validierung die aufgedruckten Daten.
Sollten die Daten nach der Validierung nicht stimmen, wenden Sie sich bitte an den Chipkarten-Service.
Bevor die Gültigkeit einer Chipkarte verlängert wird, überprüft die Validierungsstation, ob eine Rückmeldesperre vorliegt, ob Sie sich ordnungsgemäß rückgemeldet haben und ob der Semesterbeitrag gezahlt wurde.
Wo kann ich die Chipkarte validieren?
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Campus Bergedorf (Lohbrügger Kirchstraße 65)
- 1 x Hauptgebäude, Außenwand Hörsaal S, Raum 0.45
- 1 x Hauptgebäude, links vor dem Mensaeingang
Campus Berliner Tor
- 2 x Berliner Tor 5, Foyer
- 1 x Stiftstr. 69, EG, vor Raum 77
Campus Finkenau
- 1 x Finkenau 35, EG, Flur
- 1 x Finkenau 35, UG Hinterausgang
Wie kann ich die Chipkarte als Bibliotheksausweis nutzen?
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Sie können die Chipkarte als Bibliothekausweis für die Bibliotheken der HAW Hamburg nutzen.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten zum Bibliotheksausweis.
Studierende der HAW Hamburg können zudem an den Bibliotheken der anderen Hamburger Hochschulen zum Teil kostenlos einen Bibliotheksausweis erhalten. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an die jeweilige Bibliothek.
Wie kann ich mit der Chipkarte bezahlen?
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Alle Kassen der Mensen und Cafés sind mit kleinen grauen Lesegeräten ausgestattet, über die Sie mit Ihrer Chipkarte bezahlen können.
Um Ihre Karte aufzuladen, haben wir Automaten im Eingangsbereich der Mensa Berliner Tor 7 und im Eingangsbereich der Mensa Bergedorf sowie in der Mensa Finkenau angebracht. Außerdem können Sie Ihr Guthaben direkt an den Kassen der Mensen und Cafés aufladen und sich auszahlen lassen.
Die elektronische Geldbörse kann bei Diebstahl im Chipkartenbüro gesperrt werden. Bitte beachten Sie, dass die Karte wie Bargeld funktioniert und wir Ihnen leider keine von anderen Personen abgehobenen Beträge rückerstatten können.
Was ist beim Umgang mit der Chipkarte zu beachten?
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Die Chipkarte ist ein kleines Stück Hightech, gehen Sie deshalb bitte sorgsam mit ihr um!
Hohen Temperaturen (Sonneneinstrahlung, Waschmaschine, Mikrowelle) und mechanischen Beanspruchungen (Verwendung als Eiskratzer, ungeschütztes Tragen in der Gesäßtasche) ist die Chipkarte nicht lange gewachsen! Außerdem ist Ihr Semesterticket nur mit erkennbarem Lichtbild und lesbarer Beschriftung gültig.
Insbesondere der wiederbeschreibbare TRW-Streifen (Thermo-ReWrite) unten auf der Vorderseite der Karte ist abrieb- und kratzempfindlich, vergleichbar mit einer DVD oder BlueRay-Disc.
Nutzen Sie deshalb für Ihren Ausweis die bei der Erstellung ausgegebene Schutzhülle! Ersatzhüllen erhalten Sie kostenfrei in unseren Chipkarten-Servicebüros.
Namensänderung? Chipkarte defekt, verloren oder gestohlen? Ausstellung einer Ersatzkarte
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In folgenden Fällen kann Ihnen kostenfrei eine Ersatz-Karte ausgestellt werden:
- Namensänderung
- elektronischer Defekt bei optisch unbeschädigter Karte
- Diebstahl mit polizeilicher Anzeige incl. Aktenzeichen
Bitte bringen Sie zur Erstellung der Ersatzkarte den ausgefüllten Antrag (siehe unten) und einen gültigen Identitätsnachweis mit.
In folgenden Fällen wird für die Erstellung einer Ersatz-Karte eine Gebühr in Höhe von 30€ fällig:
- Diebstahl ohne polizeiliche Anzeige
- Verlust
- Mechanische Beschädigung, z.B. Abrieb TRW-Streifen, Durchbiegung, Riss
Überweisen Sie bitte 30€ auf folgendes Konto:
Empfänger: HAW Hamburg
IBAN: DE78 2000 0000 0020 1015 45
BIC: MARKDEF1200
Verwendungszweck: 3510102050-1 Name, Vorname
Nach Vorlage des quittierten Einzahlungsbeleges (abgestempelter Durchschlag des Überweisungsträgers, Kontoauszug Ausdruck/digital), des ausgefüllten Antragsformulars (siehe unten) und Ihres gültigen Identitätsnachweises wird Ihnen eine Ersatz-Karte im Chipkarten-Servicebüro ausgestellt.
Antragsformular Ersatz-Karte
Application replacement student ID-Card
Chipkarten-Servicebüro
Campus Berliner Tor:
Stiftstrasse 69, Raum 0.77
T +49.40.42875-9865
chipkarte (at) haw-hamburg (dot) de
Mo-Mi | 09:00 - 12:30 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Do | 10:00 - 12:30 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Fr | 09:00 - 12:30 Uhr | 13:00 - 14:00 Uhr |
Das Chipkarten-Servicebüro am Campus Bergedorf ist aufgrund von Krankheit bis auf Weiteres geschlossen.
Postanschrift:
HAW Hamburg
Chipkarten-Servicebüro
Stiftstraße 69
20099 Hamburg
Datenschutz und Technisches
Wie wird der Datenschutz sichergestellt?
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Bei einem Chipkartenprojekt müssen personenbezogene Daten gespeichert werden – sonst funktioniert es nicht. Um diesem kritischen Punkt, insbesondere aus der Sicht der Studierenden, gerecht zu werden haben der AStA, das Präsidium der HAW Hamburg und die Projektleiter folgende Punkte festgelegt:
- Die Menge der verwendeten personenbezogenen Daten ist so gering wie möglich zu halten.
- Der Studierendenausweis ist kein Speichermedium für personenbezogene Daten oder für Kartenanwendungen.
- Wo möglich, wird auf Protokollierung von Kartenanwendungen verzichtet.
- Wo Kartenanwendungen protokolliert werden, erfolgt dies nur in pseudonymer Form (beispielsweise die Kartenserien-Nummer).
- Die Einsicht in Protokolle von Kartenanwendungen ist nur in Ausnahmefällen, wie bei Straftatbestand, gestattet.
- Die Einsicht in Protokolle von Kartenanwendungen darf nur von einem definierten Personenkreis erfolgen, hierbei gelten das Vieraugen-Prinzip und die Verwendung eines Doppel-Passworts (also nur durch Anwesenheit eines Mitglieds des Personalrats, der ein Teil des Passwortes kennt sowie Anwesenheit eines Bediensteten der Dienststelle, der den anderen Teil des Passwortes kennt, kann auf die Protokolldaten zugegriffen werden).
- Abstimmung der datenschutzrechtlich relevanten Punkte des Projekts mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten durch Erstellung einer Risikoanalyse und Verfahrensbeschreibung.
Die Rahmenbedingungen der Verarbeitung personenbezogener Daten von Studierenden sowie das Auslesen von Protokolldaten werden in Vereinbarungen zwischen AStA und Präsidium definiert.
Mit Aushändigung des elektronischen Studierendenausweises erhält jeder Studierende seinen individuellen Datenspiegel, auf dem verständlich aufgelistet wird, welche personenbezogenen Daten verarbeitet wurden.
Welche technischen Maßnahmen werden für den Datenschutz getroffen?
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Die Projektverantwortlichen der HAW Hamburg haben sich für den Einsatz einer sicheren Chipkartentechnologie für den Studierenden- und Dienstausweis entschieden. Anstelle des „gehackten“ und in negative Schlagzeilen gekommenen RFID-Chip „MIFARE Classic“ wird jetzt der sogenannte „MIFARE DESfire“ Chip in allen Chipkarten der HAW Hamburg eingesetzt.
Der „MIFARE DESfire“ Chip ist mit einem eigenen Prozessor ausgestattet und daher in der Lage, deutlich höhere Sicherheitsanforderungen zu bewältigen. Sein Verschlüsselungsverfahren basiert auf dem bewährten „Advanced Encryption Standard“ und wird auf dem Kartenchip bei jeder Nutzung dreimal mit drei unterschiedlichen Schlüsseln („Triple-DES“) angewendet. Gegenüber dem „MIFARE Classic“ Chip erhöht sich die Schlüssellänge damit von 48 Bit auf 128 Bit.
Veranschaulicht bedeutet das: Wenn das Entschlüsseln eines 48-Bit-Schlüssels eine Minute dauern würde, dann würde es bei einem 128-Bit-Schlüssel so lange dauern, dass in der Zwischenzeit das Universum einige Male neu entstanden wäre.
Werden Bewegungsprofile erstellt?
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Nein! Die einzelnen Bereiche der Kartennutzung (Mensa, Zutritt, Bibliothek, Drucke und Kopien) sind im Kartenchip strikt voneinander getrennt! Die elektronischen Anwendungen können nur auf den Bereich der Chipkarte zugreifen, für den sie die nötigen Schlüssel besitzen. Ebenso wie sie Ihren Briefkasten nicht mit dem Haustürschlüssel öffnen können, kann das Karten-Lesegerät für den elektronischen Zugang zu Räumen nicht auf die elektronische Kartenbörse zugreifen.
Wie lange wird mein Foto gespeichert?
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Ihr Foto wird sofort nach Ausweiserstellung gelöscht. Sollte eine Ersatz-Chipkarte notwendig sein, so wird vom Chipkarten-Serviceteam ein neues Foto erstellt.
Welche Reichweite hat der Chip der Karte?
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Die Chipkarte kann nicht geortet werden, da die Sendereichweite des RFID-Chips lediglich
10 cm beträgt. Darüber hinaus ist der Funkverkehr verschlüsselt.
Welche Daten sind auf der Chipkarte aufgedruckt?
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- Lichtbild (vierfarbig)
- Doktortitel (wenn vorhanden)
- Vorname
- Nachname
- Vorsatzwort (z.B. „von“ oder „zu“)
- Namenszusatz (z.B. „Graf“, „Freifrau“, etc.)
- Matrikelnummer
- Chipkartenseriennummer
- Gültigkeitszeitraum (wird bei Validierung aufgedruckt)
- HVV-Semesterticket
- Bibliothekskontonummer (Rückseite)
- Barcode Bibliothek für Medienausleihe (Rückseite)
Welche Daten sind auf der Chipkarte gespeichert?
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- Firma (Studierende/r der HAW Hamburg)
- Personenkennziffer (relevant für Bezuschussung Mensa)
- Matrikelnummer
- Gültig ab (Tag der Validierung)
- Gültig bis (Semesterende, für das Semesterbeitrag gezahlt wurde)
- Bibliothekskontonummer
- Zutrittsnummer
- Zutrittsfolgenummer (relevant für Ersatzkarten)
- Chipkartenseriennummer
- Projektnummer Mensa (relevant für Teilnahme am Mensa Kassensystem)
Welche Daten werden über die Kartennutzung gespeichert?
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In der Mensa werden die bezahlten Speisen und Getränke unter Verwendung der Chipkartenseriennummer gespeichert. Diese Nummer lässt sich weder vom Zahlungssystem noch von den Mitarbeitern des Studierendenwerks Hamburg einer Person zuordnen. Diese aus Sicht des Datenschutzes „pseudonyme Nummer“ wird nur im Fall eines massiven Straftatbestands dem Karteninhaber zugeordnet und auf Anfrage der ermittelnden Behörde zur Verfügung gestellt.
Bei Betreten und Verlassen eines elektronisch gesicherten Raumes werden Datum, Uhrzeit und Zutritts-ID gespeichert. Diese protokollierten Daten werden nach sechs Wochen automatisch gelöscht. Um die Daten einsehen und auswerten zu können, muss grundsätzlich ein Straftatbestand wie Diebstahl oder Vandalismus vorliegen. Der Zugriff auf diese Daten ist durch ein Doppel-Passwort geschützt: Ein Teil des Passwortes ist im Besitz des Personalrats den anderen Teil verwahrt die Dienststelle (Administration Chipkarte).
Wer hat Zugriff auf die Kartendaten?
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Zugriff auf Ihre Kartendaten haben nur die Mitarbeiter der Chipkarten-Servicebüros der HAW Hamburg. Der Zugriff erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Kartenherstellung und des Chipkarten-Supports. Alle Mitarbeiter sind auf die Wahrung des Datengeheimnisses schriftlich verpflichtet.